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RECHT : Reform der Geheimverfahren

09.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

(18/3931) zur Änderung des sogenannten In-Camera-Verfahrens beraten. Ziel des Entwurfes ist es, die Regelung in der Verwaltungsgerichtsordnung zu ändern. In-Camera-Verfahren (lateinisch für geheim) sind Zwischenverfahren in Verwaltungsprozessen, in denen es um Informationen geht, die von Behörden für geheimhaltungsbedürftig erklärt und daher nicht in das Hauptsacheverfahren eingebracht werden. Im Zwischenverfahren, für das andere Richter als im Hauptverfahren zuständig sind, wird diese Entscheidung unter Ausschluss des Klägers überprüft.

Nach Ansicht der Grünen ist diese Regelung rechtsstaatlich bedenklich. So liefere die geltende Norm bei sogenannten bipolaren Streitverhältnissen – ein Bürger klagt auf Grundlage des Informationsfreiheits- oder des Umweltinformationsgesetzes gegen eine Behörde auf Akteneinsicht – „gerade noch rechtsstaatlich hinnehmbare Ergebnisse“. Bei sogenannten mehrpoligen Konstellationen, in denen private Dritte gemäß Paragraf 65 VwGO beigeladen werden, deren Berufs- und/oder Geschäftsgeheimnisse zum Beispiel betroffen sind, sei die Norm aber unzureichend. Es sei dem Gericht im Hauptsacheverfahren ohne Kenntnis der geheim gehaltenen Informationen nicht möglich, „die widerstreitenden Interessen am Schutz des Geheimnisses und am effektiven Rechtsschutz“ mit einer Abwägung auszugleichen.

Als Lösung schlagen die Grünen vor, die für die Zwischenverfahren zuständigen Spruchkörper abzuschaffen und die Zuständigkeit dafür dem Gericht des Hauptsacheverfahrens zu übertragen. Zusätzlich zum In-Camera-Zwischenverfahren soll künftig laut Gesetzentwurf auch ein In-Camera-Hauptverfahren möglich sein. Dies soll ein Kläger anstrengen können, wenn im Zwischenverfahren die Geheimhaltungsbedürftigkeit bejaht worden ist. Das Recht des Klägers auf Gehör käme in diesem Verfahren dann zwar nicht zur vollen Geltung, das Gericht habe aber durch Einsicht in die betreffenden Informationen eine bessere Urteilsgrundlage.

Der Vorschlag stieß bei CDU/CSU und SPD auf Ablehnung, auch die Fraktion Die Linke meldete Nachbesserungsbedarf an. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.