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Edathy-Affäre : Detailfragen auf der Spur

Das BKA im Fokus des Untersuchungsausschusses

09.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
2 Min

Das Thema Edathy ist fürs erste durch. Der ehemalige SPD-Abgeordnete hat vergangenen Montag vor dem Landgericht Verden zugegeben, was er musste, um eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 5.000 Euro zu erreichen: dass er das Material, das ihm die Staatsanwaltschaft vorhielt, besessen und betrachtet habe. Zum Vorwurf, es handele sich dabei um strafbare Kinderpornografie, äußerte er sich nicht; das Gericht hat sich dazu kein Urteil mehr gebildet.

In dem als Edathy-Ausschuss bekannten 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages geht es indessen um Anderes. Zum einen und für die Öffentlichkeit zuerst um die Frage, ob SPD-Bundespolitiker mehr gewusst und weitergesagt haben, als sie gedurft hätten, und Edathy dadurch vor Ermittlungen gewarnt wurde. Dann demnächst darum, ob Gleiches für niedersächsische Beamte und Landespolitiker gilt, von denen mehr als 80 eingeweiht waren. Und derzeit vor allem um das Bundeskriminalamt (BKA), dessen früheren Präsidenten Jörg Ziercke und deren Agieren in dem Großverfahren, in dem Edathy einer von mehr als 800 Verdächtigen war.

Hier hat die Zeugenvernehmung vergangene Woche neue Details ergeben. Ziercke hatte bei seiner Vernehmung im Januar angegeben, er habe auf einer Dienstreise in Spanien durch den Anruf einer Abteilungsleiterin vom Verdacht gegen Edathy erfahren. Diese Abteilungsleiterin sagte nun aus, sie sei auf der Dienstreise dabei gewesen. Einer ihrer Gruppenleiter habe ihr dort über Handy mitgeteilt, dass eine „politisch prominente Person“ auf einer Verdächtigenliste festgestellt worden sei. Darüber habe sie umgehend persönlich Ziercke informiert. Am Abend unmittelbar nach der Landung in Frankfurt habe sie dann telefonisch nachgefragt und den Namen Edathy erfahren. Das, sagte sie zunächst, habe sie noch am Flughafen Ziercke mitgeteilt, war sich dann aber auf Nachfrage in diesem Punkt nicht mehr sicher.

Fragen warfen auch Vermerke des Bundeskriminalamts zu Telefonaten zwischen Ziercke und dem damaligen Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und jetzigen Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am 15. Oktober 2013 und 13. Februar 2014 auf. Bekannt war bisher ein Telefongespräch am 17. Oktober 2013. Der erwähnte BKA-Gruppenleiter konnte dem Ausschuss zumindest erklären, dass seine Mitarbeiter im Entwurf einer Chronologie für die Amtsleitung unter dem 15. Oktober ein solches Telefonat vermerkt hätten, versehen mit einem Fragezeichen. Er habe die Angabe dann entfernt, weil sie nicht auf sicheren Informationen beruhte. Anderes aber blieb offen und wird nun Ziercke bei seiner zweiten Vernehmung Ende März sowie später auch Oppermann gefragt werden.