Piwik Webtracking Image

Gastkommentare - Pro : Ideologische Kritik

MietPreisbremse - zulässiger Markteingriff?

09.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
2 Min

D ie Mietpreisbremse greift ohne Frage in den Markt ein. Zulässig ist ein solcher Eingriff, wenn der Marktmechanismus gestört ist und zu gesellschaftlich unerwünschten Ergebnissen führt. Genau dies ist in vielen deutschen Groß- und Universitätsstädten der Fall: Dort hat eine extrem hohe Nachfrage nach Wohnraum die Mieten stark steigen lassen, ohne dass es zu einer marktgerechten Neubautätigkeit und damit zu sinkenden Mieten gekommen wäre. Der Grund ist einfach: Der zur Verfügung stehende Raum in begehrten Stadtlagen ist begrenzt, weshalb das Angebot dort nicht oder nicht ausreichend ausgeweitet werden kann.

Diese Situation führt auf Dauer zu einer ungesunden Entwicklung: Das Wohnen in Städten wie München oder Freiburg wird für Normalverdiener unerschwinglich, Menschen unterhalb der Reichtums-Schwelle werden in Randbezirke verdrängt, City-Lagen veröden zu Reservaten für Begüterte.

Die Mietpreisbremse kann diesen Trend nicht umkehren, aber doch verzögern. Sie verhindert, dass Mieten für bestehenden Wohnraum weiterhin in die Höhe schießen. Sie hemmt hingegen nicht den Bau zusätzlicher oder die Instandsetzung renovierungsbedürftiger Wohnungen. In beiden Fällen gilt die Mietpreisbremse nicht. Das oft angeführte Argument, das Gesetz schade dem Wohnungsbau, läuft mithin ins Leere – zumal es den einzelnen Bundesländern überlassen bleibt, ob und in welchen Kommunen sie das Instrument anwenden.

Vor diesem Hintergrund mag man die Mietpreisbremse dafür kritisieren können, dass sie nicht ausreichend wirkt. Wer sie aber als „unzulässigen Eingriff in das freie Spiel der Marktkräfte“ verwirft, argumentiert an der Wirklichkeit vorbei – und also ideologisch.