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EDATHY-AFFÄRE : »Falsche Erinnerungen«

Ausschuss will erneut Ziercke vernehmen

23.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
3 Min

Jörg Ziercke wird eine Menge Fragen zu beantworten haben, wenn er am Mittwoch erneut vor den 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages tritt. Wann genau und von wem ist der frühere Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) über den Kinderporno-Verdacht gegen den damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy unterrichtet worden? Wann und wie oft hat er mit dem heutigen SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann über den Fall telefoniert? Die Zeugenaussagen seit Zierckes erstem Erscheinen vor dem Ausschuss am 15. Januar haben diese Fragen und einige mehr aufgeworfen und damit Zweifel geweckt, ob Ziercke, der von Edathy indirekt des Geheimnisverrats bezichtigt wurde, die volle Wahrheit gesagt hat.

Damals hatte Ziercke mit großer Bestimmtheit ausgesagt, er habe am 15. Oktober 2013 um 15.45 Uhr durch einen Anruf der zuständigen Abteilungsleiterin von dem Verdacht gegen Edathy erfahren. Dass er da gerade auf Dienstreise in Spanien war, hat er nur in anderem Zusammenhang erwähnt, dass genannte Abteilungsleiterin dabei war, gar nicht. Diese, Sabine Vogt, sagte am 4. März vor dem Untersuchungsausschuss, sie sei zu der genannten Zeit von dem ihr unterstellten Gruppenleiter Dieter Schiffels vom Verdacht gegen eine „politisch prominente Person“ unterrichtet worden und habe dies umgehend Ziercke mitgeteilt. Den Namen Edathy habe sie, wegen der unsicheren Handyverbindung ins Ausland, erst nach der Landung in Frankfurt am Abend erfahren.

Mitglieder des Untersuchungsausschusses hatten deshalb vermutet, BKA-Vizepräsident Peter Henzler, den Schiffels gleich nach Vogt von dem Verdacht unterrichtet hatte, könnte Ziercke angerufen und ihm den Namen mitgeteilt haben. Das hat Henzler nun vergangenen Donnerstag vor dem Ausschuss klar zurückgewiesen. Er habe darüber bis zum nächsten Vormittag mit niemandem gesprochen, auch nicht mit Ziercke. Henzlers Erklärung für die widersprüchlichen Aussagen: „Falsche Erinnerung der Beteiligten, einschließlich Ziercke“. Der Leiter des Leitungsstabs im BKA, Heiko Braß, sagte aus, nach seiner Erinnerung habe er erst am 16. Oktober 2013 von dem Verdacht gegen Edathy erfahren. Demnach könnte auch er nicht Ziercke in Spanien informiert haben.

Anruf Oppermanns

Zur Frage, ob es ein zweites Telefonat zwischen Ziercke und Oppermann am 13. Februar 2014 neben dem von beiden bestätigten am 17. Oktober 2013 gegeben hatte, haben die Abgeordneten vor Sitzungsbeginn eine schriftliche Erklärung des Stellvertreters von Braß, Hans-Joachim Leon, erhalten. Dieser schreibt, eine Mitarbeiterin des SPD-Fraktionsvorsitzenden habe ihn am Abend des 12. Februar auf seinem Bereitschaftshandy erreicht und gesagt, Oppermann wolle mit Ziercke sprechen. Er habe sich daraufhin eine Rückrufnummer geben lassen und Ziercke per SMS über den Wunsch informiert. Ziercke habe aber nicht zurückgerufen. Warum dann einige Wochen später im Entwurf eines Sprechzettels für Ziercke für dessen Aussage vor dem Innenausschuss ein solches Gespräch aufgeführt war, verbunden mit dem Vermerk „Pr (Präsident) bitte ergänzen“, erklärte Vizepräsident Henzler dem Ausschuss so: Es sei den Verfassern des Entwurfs nicht klar gewesen, ob es einen Rückruf gegeben hat, weshalb sie ihn zum Zweck der Klärung in den Entwurf aufgenommen hätten.

Presseerklärungen

An diesem 13. Februar 2014, drei Tage nach der Hausdurchsuchung bei Edathy, erschien kurz vor 12 Uhr eine Presseerklärung Oppermanns, in der es heißt, Ziercke habe ihm in einem Telefonat am 17. Oktober den Verdacht gegen Edathy bestätigt. Ziercke antwortete darauf mit einer Presseerklärung, derzufolge Oppermann ihm in diesem Telefonat seine Informationen über Edathy geschildert, er aber nichts bestätigt, sondern geschwiegen habe. Zierckes enger Mitarbeiter Heiko Braß sagte nun vergangenen Donnerstag aus, er sei dabei gewesen, als Ziercke gegen 12 Uhr im kleinen Kreis über den Entwurf seiner Pressestelle für diese Antwort auf Oppermann beriet. Was wiederum eine neue Frage aufwirft: Hatte Ziercke schon vorab Kenntnis vom Inhalt der Erklärung Oppermanns?