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FAMILIE : Gesetz zur Entgeltgleichheit

23.03.2015
2023-08-30T12:27:59.7200Z
2 Min

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern in die parlamentarische Beratung einbringen. Dies verkündete sie am vergangenen Freitag anlässlich des Aktionstages für Entgeltgleichheit (Equal Pay Day) in Berlin. Noch immer betrage die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern durchschnittlich 22 Prozent. Dies sei „nicht nur ungerecht, es ist Unrecht“, sagte Schwesig. Nach dem Willen der Ministerin soll mit dem Gesetz mehr Transparenz in Lohnstrukturen geschaffen werden.

Den Oppositionsfraktionen geht dies jedoch nicht weit genug. In einem Antrag (18/4321), über den Bundestag am Freitag in erster Lesung beriet, fordert die Linksfraktion unter anderem eine gesetzlich verankerte Klagemöglichkeit bei direkter und indirekter Lohndiskriminierung und eine gesetzliche Verpflichtung für die Tarifparteien, um diskriminierende Entgeltsysteme abzubauen. Ebenso müsse die Privatwirtschaft gesetzlich verpflichtet werden, Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ergreifen. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern sei vor allem auf die überdurchschnittliche Beschäftigung von Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen und prekären Arbeitsverhältnissen zurückzuführen. Zu einem geringeren Teil würden Frauen aber auch in gleichen Berufen der gleichen Branche schlechter bezahlt. Hier betrage der Abstand etwa sieben Prozent.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt den Antrag der Linken weitestgehend. Sie forderte vor allem ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hingegen lehnten die Forderungen der Linksfraktion als zu weitgehend ab. Sie verwiesen auf den von Schwesig angekündigten Gesetzentwurf. Vor allem bei der Union stieß die Forderung nach einem Klagerecht auf Widerspruch.

Einig zeigten sich jedoch alle Fraktionen in der Einschätzung, dass das Problem mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft allein nicht gelöst werden kann. In der vergangenen Legislaturperiode waren gesetzliche Regelungen von der CDU/CSU-Fraktion mehrheitlich noch abgelehnt worden. Im Koalitionsvertrag hatten Unionsparteien und die SPD jedoch bereits gesetzliche Maßnahmen zum Abbau von Ungleichbehandlungen im Arbeitsleben vereinbart.