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Finanzen : Anlegerschutz contra Dorfladen

23.03.2015
2023-08-30T12:27:59.7200Z
2 Min

Alternative Finanzierungsformen wie die Schwarmfinanzierung (Crowdfunding), für die auch soziale Netzwerke im Internet genutzt werden, bleiben umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche zu dem von der Bundesregierung geplanten Kleinanlegerschutzgesetz (18/3994) forderten Vertreter der Branche und mehrerer am Gemeinwohl orientierten Initiativen bessere Ausnahmeregelungen als von der Regierung in ihrem Entwurf vorgesehen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnte dagegen im Zusammenhang mit Crowdinvestments vor „Sonderregelungen für einen Anlagetyp, der sich in Teilen bereits als problematisch erwiesen hat“. Auch Rechtsanwalt Peter Mattil befasste sich kritisch mit dem Crowdfunding. Mattil verwies auf negative Erfahrungen mit geschlossenen Fonds: „Inwieweit die Internet-Plattformen sich in seriöser Weise davon abheben, bedarf der genauen Beobachtung.“ Es gebe keinen Grund, die Ausnahmen zu erweitern.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Transparenz von Finanzprodukten erhöht werden. Anleger sollen besser informiert werden als bisher. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, haben Anleger erhebliche Verluste erlitten, „indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen“.

Ausnahmen geplant

Als Konsequenz aus den Vorfällen in der Finanzbranche sollen Anlageprospekte nur noch zwölf Monate und nicht mehr unbegrenzt gültig sein. Anbieter von Nachrangdarlehen und ähnlichen Produkten sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Da solche Darlehen aber auch beim Crowdinvestment sowie bei sozialen und gemeinnützigen Projekten zur Finanzierung eingesetzt werden, soll es hier einige Ausnahmen von der Prospektpflicht geben. Werbung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum (zum Beispiel in Bussen und Bahnen) soll nicht mehr zulässig sein. In Printmedien bleibt sie erlaubt, wird aber eingeschränkt. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft befürchtet, dass dann die Finanzierung von Startups und innovativen Unternehmen erheblich erschwert oder sogar unmöglich würde. Auch Tamo Zwinge von der Companisto GmbH erklärte, wenn Crowdinvestments nicht in sozialen Medien beworben werden dürften, würden diese Investments erheblich erschwert werden.

Die in der Höhe der Anlagesummen begrenzten Ausnahmen für Crowdinvestments (eine Million Euro) wurden ebenfalls kritisiert. In der Startup-Finanzierung gehe es oft um höhere Beträge, erklärten mehrere Sachverständige. Professor Lars Klöhn (München) wies darauf hin, dass allein für die Finanzierung eines Windrades schon drei Millionen Euro nötig werden könnten.

Die Genova Wohnungsgenossenschaft Vauban und das „Mietshäuser Syndikat“ Freiburg bezeichneten Nachrangdarlehen als essenziell für Projekte, mit denen die eigene Lebenswelt gemeinschaftlich und initiativ gestaltet werde. Dazu gehörten das Bedürfnis nach gemeinschaftlichem und sicherem Wohnen sowie nach gemeinschaftlich organisierter Energieversorgung, nach gemeinschaftlich organisierter Bildung und nach gemeinschaftlichem ökologischen Handel. Ein Beispiel dafür seien Dorfläden.