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Haushalt : Geld für Investitionen

3,5 Milliarden Euro für die Kommunen

11.05.2015
2023-08-30T12:28:02.7200Z
2 Min

Die Spitzenverbände der Städte, Gemeinden und Kreise begrüßen die Pläne der Bundesregierung, für kommunale Investitionen 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dies wurde vergangene Woche bei einer Anhörung des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern" (18/4653 neu) deutlich.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und bescheinigte darüber hinaus dem jetzigen Regierungsbündnis, ihre Koalitionsvereinbarung sei die bisher "kommunalfreundlichste". Er bedauerte aber, dass die geplante Förderung einen Großteil der erforderlichen Investitionen gar nicht abdecke, weil der Bund wegen der grundgesetzlichen Trennung der föderalen Ebenen nur Investitionen finanzieren darf, für die er die Gesetzgebungskompetenz hat. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Straßenbau nur Investitionen in den Lärmschutz und bei Gebäuden etwa von Schulen nur die energetische Sanierung finanziert werden darf.

Die Staatssekretärin im brandenburgischen Finanzministerium, Daniela Trochowski, forderte deshalb, solche Beschränkungen aufzuheben. Dem hielt Martin Junkernheinrich, Professor für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der Technischen Universität Kaiserslautern, entgegen, dass auch innerhalb der von Gesetzentwurf abgedeckten Bereiche der Investitionsbedarf höher sei als die jetzt vorgesehenen Gelder. Langfristig solle man aber über die mit der Föderalismusreform geschaffenen Abgrenzungen noch einmal nachdenken.

Auch der Deutsche Städtetag fordert nicht, die Kriterien zu erweitern, wie dessen Vertreter Stefan Anton klarstellte Denn der Städtetag wolle vor allem schnelle Handlungsfähigkeit. Anton begrüßte, dass der Gesetzentwurf, von den verfassungsbedingten Einschränkungen abgesehen, wenig Vorgaben mache. Die Kommunen könnten am besten einschätzen, wo welche Investitionen sinnvoll seien. Positiv wertete Anton auch, dass den Ländern ein großer Spielraum bleibe, das Kriterium "finanzschwach" für ihre Kommunen zu definieren.