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RECHT : EU-Erbrecht präzisiert

26.05.2015
2023-11-10T16:39:06.3600Z
1 Min

Mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung einer entsprechenden EU-Erbrechtsverordnung regeln. Der Gesetzentwurf (18/4201) wurde vergangenen Donnerstag im Bundestag einstimmig verabschiedet. Das neue Gesetz enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab 17. August 2015 anzuwendende Verordnung Nr. 650/2012, die internationale Erbfälle betrifft.

In dem neuen Gesetz sollen Zuständigkeiten, Zulassung von Zwangsvollstreckungen und Ähnliches geregelt werden. Zudem plant die Bundesregierung, die gerichtlichen Zuständigkeiten nicht nur für das neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis zu regeln, sondern auch die entsprechenden Regeln zum deutschen Erbschein anzugleichen. Für beides soll künftig möglichst dasselbe Gericht zuständig sein.

Zusätzlich zu dem Durchführungsgesetz will die Bundesregierung aus systematischen Gründen verfahrensrechtliche Regelungen zum Erbschein aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Zudem soll laut Bundesregierung eine Regelungslücke im Bereich der Gebühren in Grundbuchsachen geschlossen werden..

Die Erbverordnung gilt in allen Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks, des Vereinigten Königreichs und Irlands. Sie wurde vom Rat und

EU-Parlament am 4. Juli 2012 auf den Weg gebracht. Teile der Verordnung sind bereits geltendes Recht.