Piwik Webtracking Image

RECHT : »Ein Mehr an Transparenz«

Künftig sollen Bundesverfassungsrichter vom ganzen Bundestag gewählt werden

26.05.2015
2023-11-10T16:39:06.3600Z
3 Min

Manchmal, wenn die Tagesordnung im Bundestag sehr umfangreich ist und sich die Debatten bis spät in Nacht ziehen sollen, nutzen die Abgeordneten eine kleine Abkürzung der Geschäftsordnung. Dann werden die Reden zu Protokoll gegeben und die Vorlage direkt abgestimmt. Statt knapp in 30 Minuten wird ein Tagesordnungspunkt dann auch mal in weniger als zwei Minuten abgehandelt. Auch vergangenen Donnerstag behalf man sich im Plenum bei einigen Punkten so; nicht aber bei TOP 23, der Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, den Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) um 22.27 Uhr aufrief. Dabei war nicht einmal eine kontroverse Debatte zu erwarten. Die Abgeordneten waren sich bei dem Punkt grundsätzlich einig, schließlich hatten alle Fraktionen - zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode - gemeinsam den Gesetzentwurf (18/2737) eingebracht. Der Verzicht auf den Debattenverzicht zur nächtlichen Stunde sei eine "kleine Reminiszenz an die Bedeutung dessen, was in dieser Debatte beraten wird", befand dann auch Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Denn, so stellte Katarina Barley (SPD) klar, es gehe "um etwas sehr Grundsätzliches", es gehe um "die Balance der Gewalten in unserem Staat".

Mit dem einstimmig verabschiedeten Gesetzentwurf ändert der Bundestag das Verfahren bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichtes: Künftig sollen sie vom gesamten Bundestag gewählt werden. Hintergrund ist eine langjährige Debatte: Denn Artikel 94 des Grundgesetzes sieht vor, dass die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. In der Länderkammer werden die Kandidaten seit jeher direkt vom Plenum gewählt. Der Bundestag hatte sich hingegen für ein anderes, indirektes Verfahren entschieden. Seit 1951 regelt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, dass ein zwölfköpfiger Wahlausschuss von den Abgeordneten gewählt wird, der dann die Richter nicht-öffentlich wählt.

Diese Regelung sei "seit Jahrzehnten verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch hochstrittig", sagte Matthias Bartke (SPD). Die Änderung des Wahlverfahrens sei daher ein "guter Tag für unseren Rechtsstaat". Richard Pitterle (Die Linke) betonte, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft hätten. Eine Wahl der Richter durch das gesamte Haus werde dem daher eher gerecht als das alte Verfahren. Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass zum Beispiel der Wehrbeauftragte vom Bundestagsplenum gewählt werde. Es wäre "komisch", würde das nicht auch bei Verfassungsrichtern der Fall sein, argumentierte Künast. Die Christdemokratin Winkelmeier-Becker sah durch die Verfahrensänderung ein "Mehr an Legitimität" und ein "Mehr an Transparenz" hergestellt.

Bei allem Konsens in der Frage, wie viel Transparenz die Verfassungsrichterwahl verträgt, zeigten sich Unterschiede zwischen Rednern der Koalition und der Opposition. Künast betonte, dass sie sich auch öffentliche Anhörungen von Richter-Kandidaten hätte vorstellen können. Das wird jedoch nicht passieren: Geplant ist, dass der Wahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit dem Plenum einen Wahlvorschlag unterbreitet. Die Beratungen in dem Ausschuss unterliegen weiterhin einer Verschwiegenheitspflicht, sind also nicht öffentlich. Die Wahl im Plenum erfolgt dann ohne Aussprache. Dieses "Mehr an Transparenz" führe daher nicht zu "amerikanischen Verhältnissen", sagte Winkelmeier-Becker. Auch SPD-Frau Barley warnte mit Blick auf die Vereinigten Staaten davor, dass Verfahren noch weiter zu öffnen. In den USA ist die Nominierung von Bundesrichter, insbesondere von Richtern des Supreme Courts, inzwischen ein Politikum. Kandidaten, die vom Präsidenten vorgeschlagen werden, werden im Senat öffentlich zu ihren Rechtsansichten, etwa zum Thema Abtreibungsrecht, befragt; ein Prozess, der sich über Monate hinziehen kann und schon einigen Kandidaten zur Aufgabe bewogen hat.

Geschlechterfrage Zählbar wurde der Dissens zwischen Opposition und Koalitionsfraktionen angesichts eines Änderungsantrags der Grünen (18/4963). Darin forderte die Grünen-Fraktion zum einen eine Frauenquote für das Verfassungsgericht. In den beiden Senaten sollten demnach jeweils mindestens drei der acht Richter Frauen sein. Zum anderen sah der Antrag ein geändertes Zählverfahren zur Besetzung des Wahlausschusses vor. Wie auch schon im Rechtsausschuss scheiterte die Grünen-Fraktion trotz Unterstützung durch Die Linke an der Koalitionsmehrheit.

Dabei zeigte sich Sozialdemokrat Bartke offen für eine Geschlechterregelung. "Die SPD ist die Partei der Quote", betonte er. Es stellten sich aber zahlreiche Fragen zum Antrag, etwa warum nur das Verfassungsgericht quotiert werden solle, die einem "Schnellschuss" in der Sache zuwiderliefen. Zumindest eine Anhörung zu dem Thema sei geboten.

Bei der Union hingegen stieß der Vorschlag auf wenig Gegenliebe. Die "besten Frauen und Männer" sollten am Verfassungsgericht dienen, sagte Volker Ullrich (CSU). Dabei gelte aber der Grundsatz: "Verfassungsorgane quotiert man nicht, man respektiert sie."