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RECHT II : Karlsruhe stärkt Parlament

15.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
1 Min

Das Bundesverfassungsgericht hat das parlamentarische Informationsrecht konkretisiert. In einem Anfang Juni verkündeten Urteil bezog sich das Karlsruher Gericht auf mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke zu Einsätzen der Bundespolizei. Nach Ansicht der Linksfraktion, die das Verfahren angestrengt hatte, hatte die Bundesregierung nicht ausreichend auf die Fragen geantwortet.

Laut dem Urteil (2 BvE 7/11) muss die Bundesregierung Auskunft über Einsätze der Bundespolizei geben, wenn der Verantwortungsbereich des Bundes betroffen ist. Das ist nach Ansicht der Karlsruher Richter der Fall, wenn es um die Frage geht, inwiefern die Bundespolizei dem Unterstützungsersuchen eines Landes folgt. Ebenfalls umfasst davon sind laut dem Urteilsspruch grundsätzlich Anfragen, die sich auf disziplinarrechtlich relevantes Verhalten von einzelnen Bundespolizisten während dieser Einsätze beziehen.

Hingegen ist nach Ansicht der Verfassungsrichter die Bundesregierung nicht dazu verpflichtet, sich zu Thematiken zu äußeren, die nicht in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, wie zum Beispiel Einsatzkonzepte des Landespolizei und ihre Umsetzung. Sollte sich die Bundesregierung aber tatsächlich zu einem solchen Aspekt eine Meinung gebildet haben, etwa im Innenministerium, müsse diese offengelegt werden.