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VORRATSDATENSPEICHERUNG : Sie ist wieder da

Gesetzentwurf der Regierung reizt Opposition zu scharfem Widerspruch

15.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
4 Min

Recht zu bekommen ist nicht immer eine Auszeichnung. Die Ansichten des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung trafen am Freitag beispielsweise auf viel Zustimmung bei Jan Korte (Die Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen). Nur bezogen sich die beiden nicht auf seine Rede, mit der er den Gesetzentwurf der Koalition (18/5088) in erster Lesung einbrachte, sondern auf ältere Statements des Ministers. Maas galt schließlich lange als Gegner einer anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten und hatte sich entsprechend geäußert. Ein gefundenes Fressen für die Opposition, die ihre eigene Ablehnung des Vorhabens mit Maas-Zitaten untermauerte und dem Sozialdemokraten vorwarf, umgefallen zu sein.

Der so schon in den vergangenen Wochen Gescholtene ließ sich davon aber nichts anmerken. Der Entwurf sei eine Abwägung zwischen dem Wert der Freiheit, dem Recht der Bürger auf eine unkontrollierte, freie Telekommunikation, und dem Wert der Sicherheit, dem Anspruch der Bürger auf eine effektive Strafverfolgung, sagte Maas. Durch die geplante Höchstspeicherfrist wäre es nicht weiter dem Zufall überlassen, ob die Telekommunikationsunternehmen die Verkehrsdaten noch hätten, wenn die Behörden sie zur Aufklärung schwerer Straftaten bräuchten, betonte der Justizminister. Die Vorratsdatenspeicherung sei aber auch kein "Allheilmittel", schränkte Maas ein.

Gerichtsfest Der Sozialdemokrat betonte, dass der nun vorgelegte Gesetzentwurf gerichtsfest sei. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 die alte Vorratsdatenspeicherung verworfen. Die grundlegende EU-Richtlinie hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann 2014 für ungültig erklärt (siehe Seite 3). Die Vorgaben aus Karlsruhe seien beispielsweise hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen "eins zu eins" übernommen worden, sagte Maas. Auch die unterschiedlichen Speicherfristen für Verbindungs- und Standortdaten seien damit zu begründen. Zudem sei die Kritik des EuGH an der anlasslosen Speicherung aufgegriffen worden. Die EU-Richter hätten moniert, dass die Richtlinie vorgeschrieben habe, sämtliche Verkehrsdaten zu speichern. In dem Gesetzentwurf werde nun darauf verzichtet, E-Mail-Daten aufzunehmen, sagte Maas. Er sei sich daher sicher, dass das Vorhaben sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem EuGH Bestand haben würde.

Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, betonte ebenfalls, dass die Vorgaben erfüllt, in Hinblick auf das Bundesverfassungsgericht sogar "übererfüllt" würden. Der Zugriff auf die Daten sei auf schwere Straftaten begrenzt und ein strenger Richtervorbehalt vorgesehen. Der Staat habe gegenüber dem Bürger aber auch eine Schutzpflicht und brauche dafür die notwendigen Instrumente. Die Vorratsdatenspeicherung sei bei vielen Fällen wichtig, etwa bei Tötungsdelikten oder Bandendiebstählen. Auch in der Folge von Terroranschlägen könnten die Daten dabei helfen, Netzwerke aufzuklären und so mögliche weitere Anschläge zu verhindern, betonte Krings. Ohne eigene Regelung bestünde die Gefahr, dass Deutschland innerhalb Europas zum "sicheren Hafen für Schwerverbrecher" avanciere. Schließlich hätten die meisten EU-Staaten eine entsprechende Regelung.

Thomas Strobl (CDU) verwahrte sich gegen den Vorwurf der Massenüberwachung wie in einem "totalitären Staat" und sprang für die Ermittlungsbehörden in die Bresche. Freiheit und Sicherheit würden nicht von Polizisten und Staatsanwälten bedroht, sondern von Kriminellen und Terroristen. Deswegen sei die Vorratsdatenspeicherung im Interesse der Sicherheit und Freiheit der Bürger, sagte der CDU-Abgeordnete.

Bei der Opposition kamen die Argumente der Koalitionäre allerdings nicht an. Der Gesetzentwurf fiel glatt durch. Korte sprach von einer "Totalerfassung" des Kommunikationsverhaltens fast aller Menschen in der Bundesrepublik. Die Bürger würden unter "Generalverdacht" gestellt. Das "schleichende Gift der Überwachung" führe zu "Angst", zu "Lähmung" und schließlich dazu, dass die Bürger ihr Kommunikationsverhalten anpassten. "Das wollen wir auf keinen Fall", sagte der Linken-Politiker. Er rief die SPD auf - der Union sei in dieser Sache "nicht mehr zu helfen" - auf ihre Parteibasis zu hören und das Vorhaben zu stoppen. Dem Justizminister legte er zudem eine Sammlung mehrerer Organisationen von mehr als 120.000 Unterschriften gegen das Vorhaben auf den Tisch der Regierungsbank.

Göring-Eckardt erinnerte an die Debatte rund um das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe argumentiert, das Gesetz müsse aufgrund der umzusetzenden EU-Richtlinie kommen. Dieser Zwang bestehe nach der EuGH-Entscheidung von 2014 aber nicht mehr, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende. "Es gibt keine Richtlinie der EU mehr. Es gibt höchstens noch eine Richtlinie von Sigmar Gabriel", sagte Göring-Eckardt und spielte damit auf das kolportierte Machtwort des SPD-Vorsitzenden zu dem Thema an.

Die Grünen-Abgeordnete zweifelte zudem an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs und verwies unter anderem auf die Aussagen der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (siehe "Kopf der Woche") und der Bundesrechtsanwaltskammer: "Sie werden damit auf die Nase fallen und das zu Recht."