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FRACKING : Breite Skepsis

Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

15.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
3 Min

Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: "Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab." Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.

Die Kritik wird von zahlreichen Sachverständigen geteilt, wie in der vergangenen Woche bei zwei Anhörungen im Umwelt- und im Wirtschaftsausschuss deutlich wurde. Fast alle Experten äußerten die Befürchtung, dass sich die für eine Genehmigung zuständigen Landesbehörden kaum über ein positives Votum der Kommission hinwegsetzen könnten und bei Klagen von Erdgasunternehmen entsprechend schlechte Karten hätten. Vor einer "präjudizierenden Wirkung" warnte Otto Huter von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und Ulrich Peterwitz vom Verband Kommunaler Unternehmen urteilte: "Die Kommission kann kommerziellen Vorhaben Tür und Tor öffnen." Nach Ansicht von Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entzieht die Regierung dem Bundestag mit der Kommission zudem "die politische Entscheidungshoheit über eine Risikotechnologie". Das Fazit der Experten: Über eine mögliche kommerzielle Nutzung der Schiefergasvorkommen sollte nicht sie, sondern der Bundestag entscheiden.

Gegen dieses Primat der Politik stemmte sich jedoch Burkhard Grundmeier vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung. "Wenn die Erdgasunternehmen Millionen in Probebohrungen investieren, müssen sie auch die Chance haben, in die wirtschaftliche Förderung einzusteigen", mahnte er. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Förderung unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser sei, könne die Politik am Ende nicht einfach sagen: "Wir wollen das nicht."

Umstrittene Grenze Viele Sachverständige kritisierten darüber hinaus die im neuen Wasserhaushaltsgesetz vorgesehene 3.000- Meter-Grenze, oberhalb der Fracking - abgesehen von den Probebohrungen - verboten werden soll. Mehrere Experten plädierten dafür, sie zu streichen, da sie willkürlich sei. Das hatte zuvor schon der Bundesrat gefordert. Entscheidend für den Schutz des Trinkwassers sei nicht die Tiefe, in der gefrackt werde, "sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes", betonte unter anderem Professor Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), der Fracking überdies als "sichere und nützliche" Technologie bezeichnete und von einem "großen wirtschaftlichen Potenzial" der heimischen Erdgasförderung sprach. Auch Professor Rolf Emmermann von der Deutschen Akademie der Technikwissenschaftem (acatech) warb aus diesem Grund im Bundestag für mehr wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte.

Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz bewertete Fracking hingegen als eine "nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt". Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein "ökomische Grenze", urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.

Im Wirtschaftsausschuss standen die geplanten Änderungen im Bergrecht im Zentrum der Diskussion. Die Bundesregierung will die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau - zu dem auch Fracking zählt - sowie auf Kavernen ausweiten und damit die Position der von Schäden betroffenen Bürger stärken. Dies sei zu begrüßen, betonte der Rechtsanwalt Dirk Teßmer. Doch sollte die Bergschadenshaftung auch für den Braunkohletagebau gelten, da er ebenfalls Schäden an Gebäuden verursache. Hans-Ulrich von Mäßenhausen, ebenfalls Anwalt, warnte zudem davor, die Umkehr der Beweislast so auszugestalten, "dass alle nicht ganz entfernt liegenden Schäden zuerst dem Bergunternehmer angelastet werden". Der Vertreter vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen, Andreas Sikorski, schlug vor, die Liste der möglichen Bergschadensfälle um "Erderschütterungen" zu ergänzen. Gerade Niedersachsen, wo deutsches Erdgas hauptsächlich gefördert wird, habe starke Probleme mit Erdbeben, die von menschlichen Aktivitäten verursacht würden.