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Wirtschaft : Bürokratieabbau begrüßt

22.06.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Der Abbau von unsinniger Bürokratie wird grundsätzlich positiv gesehen. Dies wurde vergangene Woche deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Bei ihr ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) sowie um einen Antrag der Grünen (18/4693) zum gezielten Abbau von Bürokratie.

Die fünf Spitzenverbände der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft (BDA, BDI, DIHK, ZDH, Deutsche Kreditwirtschaft) fordern den Bundestag auf, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um weitere Punkte zum Bürokratieaufbau aufzunehmen. Dazu gehörten unter anderem die standardisierte Entgeltbescheinigung, die Entbürokratisierung im Datenschutzrecht durch die Anhebung auf einen einheitlichen Schwellenwert, die Erhöhung des Schwellenwertes für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und die Prüfung einer Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen.

Da die Regelungsdichte für Unternehmen in den letzten Jahren "erheblich" zugenommen habe, sei eine spürbare Bürokratiereduzierung notwendig. Die "One in, one out"-Regel, bei der für jede neue Regelung eine alte Bürokratieregel wegfallen muss, könne positive Wirkungen entfalten, dürfe jedoch nicht den Status Quo legitimieren.

Barbara Adamowsky (DGB) begrüßte die Initiative der Bundesregierung grundsätzlich. Bürokratieabbau dürfe jedoch nicht zu einer Absenkung von sinnvollen Standards führen. Für den DGB greift der Entwurf insgesamt zu kurz, da bestehende Gesetze lediglich auf ihre Kosten hin überprüft werden sollen und nur die Entlastung für die mittelständische Wirtschaft im Fokus stehe. Der Gewerkschaftsbund befürchtet, dass die Diffamierung des Begriffs Bürokratie zu einem politischen Klima beitrage, in dem die Regulierung und Normen- und Stellenabbau opportun werden und wichtige politische Entscheidungen und gesetzliche Regulierungen als prinzipiell unsinnig und unnötig abgetan werden.

Johannes Heuschmidt, Hugo Sinzsheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), wies darauf hin, dass es grundsätzlich schwierig sei, zwischen sinnvoller und unnötiger Bürokratie zu unterscheiden. Bürokratie könne auch dazu beitragen, Kosten zu senken und sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Kritisch sah er die "One in, one out"-Regel, die das Potenzial habe, Gesetzgebung und soziale Innovationen zu verhindern. So wäre es mit dieser Regel nach seiner Meinung schwierig geworden, den Mindestlohn einzuführen.