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UMWELT I : Anbauverbot für Genpflanzen

22.06.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Beate Jessel, hat sich in der vergangenen Woche im Umweltausschuss für ein bundesweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) ausgesprochen. Die im April in Kraft getretene EU-Richtlinie, die es den Mitgliedstaaten ermögliche, den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen ("Opt-out-Mechanismus"), wertete sie in einer öffentlichen Anhörung als geeignete Rechtsgrundlage, um in ganz Deutschland eine gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft sicherzustellen.

Ziel müsse "ein einheitliches Schutzniveau" in Deutschland sein, forderte Jessel, da sich Pollen von GVO-Pflanzen auch über Ländergrenzen hinweg verbreiten könnten. Zudem sei eine "bundesweit einheitliche und konsistente Begründung" wichtig. "Einzelne Länderbegründungen könnten in der Praxis vor Gericht sehr leicht gegeneinander ausgespielt werden", warnte die BfN-Präsidentin und spielte damit auf einen möglichen Klageweg antragstellender Unternehmen an.

Zur Rechtfertigung von Opt-Out-Maßnahmen müssten die Mitgliedstaaten "zwingende Gründe" anführen, betonte Jessel. In Deutschland kämen dafür insbesondere umweltpolitische Ziele in Betracht, wie der Schutz der Biodiversität und die Pestizidreduktion. Außerdem eigneten sich als Verbotsgründe sozioökonomische Auswirkungen, etwa auf die kleinbäuerliche Landwirtschaft, und agrarpolitische Ziele, zum Beispiel die Förderung des ökologischen Landbaus.

Die EU-Mitgliedstaaten hätten das Recht, Anbauverbote auf eine eigenständige Risikomanagemententscheidung zu stützen, erklärte die BfN-Präsidentin. Es gelte, eine politische Entscheidung darüber zu treffen, "welches Schutzniveau gewollt ist und welche Risiken in Kauf genommen werden sollen".

Jessel verwies darauf, dass die Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen noch nicht sicher prognostiziert werden könnten, diese aber möglicherweise unumkehrbar seien. Als Beispiele für Risiken nannte sie die Kontamination von Saatgut und das Ausbreitungs- und Auskreuzungspotenzial gentechnisch veränderter Pflanzen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), erklärte, ihr Bundesministerium setze sich innerhalb der Ressortabstimmung für eine bundesweit einheitliche Lösung ein. Die Ressortabstimmungen hätten gerade erst begonnen.