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UMWELT II : Recycling von Elektroschrott

22.06.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten neu zu regeln, um die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen, wird von zahlreichen Experten begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses mahnten sie in der vergangenen Woche aber auch zahlreiche Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Elektro- und Elektronikgesetzes (18/4901) an.

Darin ist vorgesehen, dass große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern künftig verpflichtet sind, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Ziel ist es, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte zu erfassen.

Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Otmar Frey vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) forderten, dass alle im Handel zurückgenommenen Elektroaltgeräte an die öffentlichen Entsorgungsträger abgegeben werden sollten. Andernfalls sei zu befürchten, dass ein "gesetzeskonformes Management der Altgeräte" nicht eingehalten werde, betonte Thärichen. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte die 400-Quadratmeter-Regel. "Größere Discounter und Lebensmitteleinzelhändler, die ebenfalls Elektrogeräte verkaufen, sind damit ausgenommen." Er forderte, dass grundsätzlich alle Vertreiber mit einer Gesamtverkaufsfläche beziehungsweise Lager- und Versandfläche von hundert Quadratmetern Altgeräte zurücknehmen müssten.

Demgegenüber begrüßte Kai Falk vom Handelsverband Deutschland (HDE) die geplante Regelung. "Eine generelle Rücknahmepflicht würde zu keiner signifikanten Steigerung der Sammelmengen und zu unverhältnismäßig hohen Belastungen insbesondere des kleinen und mittelständisch geprägten Einzelhandels führen", argumentierte er.

Ralf Bleicher von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte insbesondere das im Entwurf verankerte Verbot der Kooperation kommunaler Sammel- und Übergabestellen mit Rücknahmesystemen der Hersteller. Thomas Dietershagen von der Ingenieurberatung Dietershagen bemängelte, die neuen Vorschriften würden allein noch nicht ausreichen, um den großen Abfluss von Elektroaltgeräten in das nichteuropäische Ausland zu unterbinden.

Viele Sachverständige forderten zudem, auch den Onlinehandel in die Rücknahmepflicht einzubeziehen. Bürger sollten Altgeräte, wenn sie im Internet eines neues Gerät bestellen würden, ebenfalls zu den kommunalen Sammelstellen bringen können, schlug Holger Thärichen vor. Kai Falk regte Kooperationen mit stationären Händlern an.