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FORSCHUNG : Karrieresorgen des akademischen Nachwuchses

Experten bewerten Auswirkungen des Wissenschafts-Zeitvertragsgesetzes unterschiedlich

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Planbare, verlässliche und transparente Karrierewege sind an deutschen Hochschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht die Regel. Oft ist das Gegenteil der Fall. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Bildungs- und Forschungsausschusses zur "Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Novellierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft" in der vergangenen Woche deutlich. Grundlage der Anhörung von sieben Sachverständigen war der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Wissenschafts-Zeitvertragsgesetzes (18/1463), den Antrag der Linken "Gute Arbeit in der Wissenschaft (18/4804), der Bericht "Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013" der Bundesregierung (17/13670) und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu "Karrierezielen und -wegen an Universitäten".

Niedriger Verdienst Anke Burkhardt vom Institut für Hochschulforschung der Universität Halle-Wittenberg machte deutlich, dass viele der Promovierenden unzufrieden seien und die Unplanbarkeit der Karriere monierten. Zudem liege der Verdienst für promovierte Wissenschaftler außerhalb der Universitäten um ein Drittel höher. Das unterlaufe die "Wettbewerbsfähigkeit" der Hochschulen. Auch Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), warf ein kritisches Licht auf die Situation des akademischen Nachwuchses. Es gebe mittlerweile zwar mehr Selbstverpflichtungsrichtlinien von Hochschulen. Dies sei jedoch kein Grund für den Bund, sich zurückzulehnen. Der müsse durch seine Gesetzgebung einen eigenen Beitrag leisten, Karrierewege zu verbessern. Bei befristeten Verträgen müsste es Mindeststandards geben.

Ähnlich argumentierte auch Matthias Neis, Gewerkschaftssekretär von Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Er forderte, das Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz zu einem Qualifizierungsgesetz zu machen. Das Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz, das die Befristung von Arbeitsverträgen ermöglicht, müsse in seiner jetzigen Form abgeschafft und durch bundesweite gesetzliche Regelungen ersetzt werden. Deren Fokus müsse auf der Gewährleistung von guten Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich liegen.

Manfred Scheifele, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Fraunhofer-Gesellschaft, bemängelte, dass es bei der Fraunhofer-Gesellschaft zwar eine Leitlinie gebe, diese aber in der Realität ständig unterlaufen werde. Immerhin 19 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses verfügten lediglich über Verträge bis zu einem Jahr.

Aus Sicht der Hochschulen stellt sich die Situation etwas anders dar. Ernst M. Schmachtenberg, Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, machte deutlich, dass in der letzten Zeit schon viel erreicht worden sei und ein großer Teil des akademischen Nachwuchses nach der Promotion bereits sozialversicherungspflichtig eingestellt werde.

Johanna Eleonore Weber, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Rektorin der Universität Greifswald, betonte, dass für den Nachwuchs enorm viel getan werde. Zugleich räumte sie ein, dass Verlässlichkeit und Transparenz für eine Hochschule nicht automatisch bedeute, eine Dauerstelle anzubieten. Es sei für den Nachwuchs durchaus sinnvoll, verschiedene Karrierewege "kennenzulernen".

Rüdiger Willems, stellvertretender Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft München, betonte, dass das Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz allen Beteiligten eine große Rechtssicherheit gegeben habe und plädierte dennoch für eine sanfte Novellierung. So sollte unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden Familienzeiten mitanzurechnen.