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Bundespräsidialamt : Geld für die Künstler

14.09.2015
2023-08-30T12:28:08.7200Z
1 Min

Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt sollen 2016 über 34,32 Millionen Euro (2015: 33,74 Millionen Euro) verfügen können. Dabei sollen die Personalausgaben von 19,39 Millionen Euro auf 19,5 Millionen Euro steigen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen ebenfalls von 9,03 Millionen Euro auf 9,49 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sind nach 1,35 Millionen Euro in diesem Jahr für kommendes Jahr 1,28 Millionen Euro eingeplant. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 4,05 Millionen Euro (3,96 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Ausgaben des Bundespräsidenten sollen beinahe unverändert 4,73 Millionen Euro betragen. Dabei sind für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) wie bisher 3,65 Millionen Euro vorgesehen. 2,3 Millionen Euro davon sind gleichbleibend für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert. 1,35 Millionen Euro sind wie in diesem Jahr vorgesehen für die Gewährung von Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare, Übernahme von Patenschaften und die Ausgaben aus besonderer Veranlassung. So übernimmt der Bundespräsident traditionell die Patenschaft für das siebte Kind einer Familie. Die Bezüge des Bundespräsidenten sollen 227.000 Euro (226.000) betragen.

Für das Bundespräsidialamt sind für 2016 insgesamt 19,9 Millionen Euro (20,02 Millionen Euro) vorgesehen. Davon geht der größte Teil mit 12,24 Millionen Euro (12,25 Millionen Euro) an das Personal.

Das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) soll im kommenden Jahr über 1,93 Millionen Euro verfügen können. Das sind 24.000 Euro mehr als 2015. mik