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GESUNDHEIT II : Hospizgesetz beraten

Experten fordern einige Änderungen

28.09.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
2 Min

Das Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung (18/5170) bringt nach Ansicht von Gesundheits- und Sozialexperten wichtige Fortschritte, sollte jedoch in einigen Punkten geändert werden. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vergangene Woche sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Sachverständige die Sorge, dass schwer kranke und sterbende Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei der Versorgung benachteiligt werden könnten. Nötig sei auf jeden Fall mehr qualifiziertes Personal.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, schwer kranke und alte Menschen am Ende ihres Lebens besser zu betreuen. Es sollen Anreize gesetzt werden zum flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Vorgesehen ist auch, den Mindestzuschuss der Krankenkassen für stationäre Hospize anzuheben und somit einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten zu zahlen. Zudem sollen die Kassen künftig 95 statt 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten der Hospize tragen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte die Regelungen, kritisierte jedoch, dass die Palliativversorgung im Krankenhaus und der erhöhte Aufwand in stationären Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend berücksichtige werde. Nahezu die Hälfte aller Sterbefälle betreffe Kliniken, wobei die meisten Sterbenden dort außerhalb einer Palliativstation begleitet würden. Nur etwa 15 Prozent der Kliniken verfügen über Palliativstationen.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gab zu bedenken, dass immer mehr Menschen beim Einzug in ein Heim bereits schwer pflegebedürftig seien. Eine gute Versorgung müsse alle Sterbeorte umfassen. Es müsse verhindert werden, dass Menschen im Pflegeheim schlechter gestellt seien als die im Hospiz. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangte, auch Pflegeheimbewohner müssten einen Anspruch auf Hospizleistungen erhalten.

Einige Experten sprachen sich dafür aus, in Krankenhäusern neben einem Palliativbeauftragten auch multiprofessionelle Palliativdienste einzusetzen. Sachverständige erklärten zudem, dass die Betreuung schwer kranker Kinder und Behinderter verbessert werden müsse.

Der Sozialverband Deutschland (VdK) verwies auf die ,,teilweise prekäre finanzielle Situation stationärer Hospize" und sprach sich wie andere Verbände für eine Vollfinanzierung aus. Mitberaten wurden Anträge der Fraktionen Die Linke (18/5202) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4563) zum Ausbau der Palliativversorgung.