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GESUNDHEIT I : Neue Systematik in der Pflege

Demenzkranke sollen künftig besser versorgt werden

28.09.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
3 Min

Die Opposition hatte bis zuletzt Zweifel, dass ein solches Gesetz überhaupt kommt. Nun ist der Gesetzentwurf tatsächlich da, nach fast zehnjähriger Vorlaufzeit, wissenschaftlichen Studien und einem ersten Pflegereformgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Das zweite sogenannte Pflegestärkungsgesetz (18/5926) hat vor allem ein Ziel: Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, nachdem die bisherige Begutachtung der Pflegefälle keine zufriedenstellende Lösung bot für die zahlreichen Fälle von Demenz, die sich in ihrer Variationsbreite von rein körperlichen Gebrechen so fundamental unterscheiden können.

Fünf Pflegegrade Mit dem Gesetz wird eine neue Systematik eingeführt, die mehr Gerechtigkeit in die Pflege und praktische Hilfe für Patienten und Angehörige bringen soll. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit unabhängig davon ermittelt werden, ob Patienten unter körperlichen oder geistigen Einschränkungen leiden. Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Aus bislang drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Damit stehen ab 2017 jährlich fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege bereit. Die Beitragssätze sollen bis 2022 stabil bleiben.

Bei der ersten Lesung des Gesetzes am Freitag sprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) von einem "großen Fortschritt". Die Pflege werde individueller und zielgenau auch auf die Bedürfnisse von Demenzkranken ausgerichtet. Die Leistungen setzten außerdem früher an. Ziel sei, Pflege individueller zu gestalten und Pflegebedürftige wie Angehörige besser zu beraten. Pflegende Angehörige erhielten Hilfestellung durch Absicherungen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gröhe verwies ferner auf den "umfassenden Bestandsschutz" und die Überleitung bisheriger Pflegefälle in das neue System. "Niemand wird schlechter gestellt", sagte er. Für die Pflegekräfte stünden bessere Arbeitsbedingungen in Aussicht und die Pflegedokumentation werde von Bürokratie entlastet. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz gehe eine Modernisierung einher.

Auch die SPD sieht in der Pflegereform eine bedeutende Verbesserung. Ihr Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach von einer neuen Pflegephilosophie und einem ganzheitlichen statt einem Reparaturansatz. "Wir stärken das, was jemand noch kann, und wir reparieren nicht das, was er nicht kann." Die Pflegereform sei zudem vorbildlich paritätisch finanziert.

Die Opposition hielt der Regierung vor, viel zu spät und nicht entschlossen genug auf die immer größer werdenden Probleme in der Pflege zu reagieren. Pia Zimmermann (Linke) sagte, die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei überfällig. Pflegende Angehörige und professionelle Pfleger seien finanziell wie körperlich am Limit. Die in der Pflege gezahlten Löhne seien alles andere als eine Anerkennung der Leistung. Zimmermann forderte einen Systemwechsel in der Finanzierung.

»Husarenritt« Elisabeth Scharfenberg (Grüne) sagte, die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs als Herzstück aller Pflegereformen werde im "Husarenritt" beschlossen, ohne breite Debatte. In Höchstgeschwindigkeit werde ein Pflegegesetz nach dem anderen durch das Parlament gejagt. Quantität bedeute aber nicht automatisch Qualität. So stelle sich die Frage, woher das Pflegepersonal kommen solle. Georg Nüßlein (CSU) entgegnete, die Reform werde wohlüberlegt und zielgerichtet auf den Weg gebracht.