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VORRATSDATENSPEICHERUNG : Verhärtete Fronten

Den Ermittlern gehen die Gesetzentwürfe nicht weit genug. Die Opposition hingegen würde sie am liebsten vollständig kippen

28.09.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
3 Min

Für die einen ist die geplante Regelung nicht scharf genug. Die anderen wollen sie ganz kippen. Bei der von Union und SPD vorangetriebenen Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung sind die Fronten nach wie vor verhärtet. Beleg dafür war eine Expertenanhörung des Rechtsausschusses in der vergangenen Woche zu den wortgleich von Regierung und Koalition vorgelegten Gesetzentwürfen (18/5171; 18/5088). Dabei erklärten Vertreter von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizei unter wohlwollendem Nicken der Union und zumindest ohne Widerspruch der SPD die Vorratsdatenspeicherung zu einem entscheidenden Ermittlungsinstrument. Heide Sandkuhl vom Deutschen Anwaltsverein hielt gemeinsam mit dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik und unterstützt von der Opposition dagegen. Gutachten des Max-Planck-Institutes und auch des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hätten erwiesen, dass die anlasslose Datenspeicherung keine Auswirkung auf die Aufklärung hätte. "Es gibt keine valide Untersuchung, wonach die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundene Überwachung von 80 Millionen Bürgern erforderlich ist", sagte Sandkuhl.

Wahrung des Rechtsfriedens Nikolaus Berger, Richter am Bundesgerichtshof (BGH), bezeichnete die Möglichkeit der Verkehrsdatenabfrage als ein "aus der ermittlungstaktischen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht wegzudenkendes Ermittlungsinstrument". Der BGH-Richter hatte in seiner vorab verbreiteten Stellungnahme 20 Fälle aufgelistet, in denen es erst durch die Verkehrsdatenabfrage zu Ermittlungserfolgen gekommen sei. Aus Sicht von Halina Wawzyniak (Die Linke) ein Beleg dafür, dass es auch ohne Vorratsdatenspeicherung geht. Nicht aber für Berger. Es reiche nicht aus, lediglich auf die geschäftsmäßige Speicherung der Verkehrsdaten durch die Telekommunikationsunternehmen zu vertrauen. "Ergebnisse von Strafverfahren dürfen nicht zufallsbedingt von der Speicherpraxis der Unternehmen abhängen." Für die Wahrung des Rechtsfriedens sei es im Übrigen unabdingbar, dass Straftaten bestraft werden, sagte Berger.

Speicherfristen Dass durch die geplante Regelung mehr Rechtsfrieden erreicht wird, glaubt Konstantin von Notz (Grüne) nicht. Es erstaune ihn, so Notz, dass die Befürworter "bei so einem gravierenden Grundrechtseingriff außer Einzelfällen nichts an Statistik vorlegen können".

Statistiken zu liefern, sei nicht möglich, entgegnete Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. "Es geht schließlich immer um die Frage: Was wäre wenn?" Was den vorliegenden Gesetzentwurf angeht, so bemängelte er die aus seiner Sicht zu kurzen Speicherfristen. Sie seien "weder verfassungsrechtlich geboten noch ermittlungstechnisch ausreichend", sagte Frank und sprach sich für eine Sechsmonatsfrist aus. Gleichzeitig nannte er es "nicht nachvollziehbar", dass der E-Mail-Verkehr sowie die Daten über aufgerufene Internetseiten bei der Speicherung ausgeklammert werden sollen.

Im Bereich der Internetkriminalität sei die Datenspeicherung unverzichtbar, betonte Oberstaatsanwalt Rainer Franosch vom hessischen Justizministerium. Die Gesetzentwürfe trügen dem zwar grundsätzlich Rechnung. Die kurzen Speicherfristen und der zu sehr eingeschränkte Straftatenkatalog seien jedoch praxisuntauglich, sagte er.

"Keiner will Daten fünf Jahre speichern", machte Frank Thiede vom Bundeskriminalamt (BKA) deutlich und sprach sich ebenfalls für eine Speicherfrist von sechs Monaten aus. Der Entwurf, so räumte der BKA-Vertreter ein, stelle einen Fortschritt dar "gegenüber dem Stillstand nach 2010, den wir ertragen mussten".

Für diesen "Stillstand" mitverantwortlich ist Meinhard Starostik, dessen erfolgreiche Verfassungsklage die Vorratsdatenspeicherung 2010 beendet hatte. Starostik hat auch bei der nun vorgelegten Neureglung seine Zweifel, was die Verfassungsmäßigkeit angeht. Und auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht aus seiner Sicht ein Scheitern. Die vom EuGH geforderte Beschränkung auf das absolut Notwendige sei ebenso wenig gegeben wie der Schutz der Berufsgeheimnisträger, urteilte er.

Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg bewertete dies anders. Zwar habe das Verfassungsgericht 2010 die damalige Regelung für verfassungswidrig erklärt, "nicht aber grundsätzlich die Speicherung von Daten". Trotz vorhandenem Klärungsbedarf wahre die Regelung den vom Gericht gesetzten Rahmen und bleibe teils sogar dahinter zurück, sagte Wollenschläger. Ähnlich stelle es sich auf europäischer Ebene dar, so der Europarechtler weiter. Das EuGH-Urteil zur entsprechenden Richtlinie sei kein grundsätzliches Nein zur Verkehrsdatenspeicherung.

Ausgewogener Entwurf Patrick Sensburg (CDU) fasste das Ergebnis der Anhörung sportlich zusammen. Es stehe fünf zu zwei für die Vorratsdatenspeicherung, sagte er. Dieses Ergebnis, so die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), sei aber vor allem mit der sich aus den Mehrheitsverhältnissen ergebenen Ernennung der Sachverständigen zu erklären.

Johannes Fechner (SPD) kam zu dem Schluss: Wenn die eine Seite von einem zu großen Eingriff in die Grundrechte rede, die Mehrheit aber sogar sage, der Entwurf geht nicht weit genug, könne man durchaus von einem sehr ausgewogenen Entwurf sprechen. "Die Interessen der Strafverfolgung und die Bürgerrechte werden in Einklang gebracht", sagte er.