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NSA-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS : Abgeordnete beißen weiter auf Granit

Die Befragung eines Unterabteilungsleiters des Bundesnachrichtendiensts endet in Frustration

28.09.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
3 Min

Die Uhrzeiger waren schon weit in den Abend vorgerückt, als im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses die Befragung im NSA-Untersuchungsausschuss ins Stocken geriet und Martina Renner (Die Linke) sich empörte: "Wir werden das Gefühl nicht los, dass wir zu der Selektorenprüfung im Sommer 2013 eine Geschichte präsentiert bekommen, bei der einzelne Personen die Sache auf ihre Kappe nehmen und die Verantwortungsebene darüber geschont wird", vermutete die Abgeordnete am vergangenen Donnerstag.

Aber bei diesem Zeugen biss sie auf Granit, nicht anders als SPD-Kollege Christian Flisek und Hans-Christian Ströbele von den Grünen. "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch", bekamen sie ein ums andere Mal vom Unterabteilungsleiter beim Bundesnachrichtendienst D. B. zu hören, dessen Rechtsbeistand den SPD-Mann ermahnte, dies doch nun endlich hinzunehmen. "Ich nehme erst mal gar nichts hin, Herr Eisenberg", raunzte Flisek zurück

Für den Zeugen D. B. war es, nach zwei Befragungen im Mai, bereits der dritte Auftritt vor dem 1. Untersuchungsausschuss. Der Mann ist eine Schlüsselfigur in der Späh-Affäre, die den Ausschuss beschäftigt. Er war es, der im Spätsommer 2013 veranlasste, die Suchmerkmale (Selektoren) zu überprüfen, die die amerikanische "National Security Agency" (NSA) zur Verwendung in der gemeinsam mit dem BND betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling übermittelt hatte. Das Ergebnis lautete, dass der Bestand bis zu 12.000 dieser Selektoren umfasste, die zur Ausspähung europäischer Partnerländer geeignet waren, was nicht im politischen Interesse der Bundesrepublik liegen konnte.

Unterabteilungsleiter D. B. sorgte dafür, dass die beanstandeten Selektoren unschädlich gemacht wurden, dies jedoch in aller Stille. Den Befund seinen Vorgesetzten mitzuteilen, unterließ er. Erst im März 2015 erlangten BND-Spitze und Kanzleramt davon Kenntnis, und seither steht die Frage übergroß im Raum: Warum nur? Warum hat D. B. nichts nach oben gemeldet? Bereits bei seinen beiden vorigen Auftritten hatte er diese Frage mit verstocktem Schweigen beantwortet, und auch am Donnerstag ließ er sich nicht mehr entlocken als: "Wenn ich mit meinem heutigen Wissen in der Situation stehen würde, hätte ich melden müssen. Das war objektiv ein Fehler."

Schon die Nachfrage des Abgeordneten Flisek freilich, was denn sein heutiges Wissen vom damaligen unterscheide, prallte ein weiteres Mal am Hinweis aufs Aussageverweigerungsrecht ab. Ob D. B. auf Weisung gehandelt habe, wollte Flisek noch wissen. Nein. Ob er sich habe beraten lassen? Wieder nein. Habe er die Entscheidung alleine getroffen oder nach Absprache mit seinem ihm gleichrangigen Kollegen, dem Unterabteilungsleiter W.K.? Es sei seine Entscheidung gewesen, entgegnete der Zeuge. Und überhaupt: "Ich habe nicht zu W. K. gesagt: Da ist was ganz Schlimmes passiert, ich melde es aber nicht, ich hoffe, du auch nicht. Das wäre ja weltfremd." Er halte das nicht für weltfremd, konterte Christian Flisek.

Vergebens versuchte die Abgeordnete Renner, den Zeugen auf eine goldene Brücke zu locken. Seine Furcht vor "mindestens einer disziplinarischen Untersuchung", die er zur Begründung seines Schweigens geltend gemacht hatte, sei gegenstandslos, sagte Renner und erinnerte an die Vernehmung des BND-Präsidenten Gerhard Schindler vor der Sommerpause. Schindler habe damals ausdrücklich erklärt, dass er nicht beabsichtige, die für die Verheimlichung des Selektoren-Fundes Verantwortlichen disziplinarisch zu belangen. Der Zeuge blieb unbeeindruckt. Er nehme gern zur Kenntnis, was Schindler gesagt habe, indes: "Es kann sein, dass ich durch eine Aussage hier mich so belaste, dass der Dienstherr sogar gezwungen ist, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, weil er Kenntnis von Sachverhalten und Intentionen erhält, die er nicht wusste."

Da konnte denn die Frau von der Linkspartei nur noch frustriert resignieren: "Am Ende werden Sie kein Disziplinarverfahren bekommen - und wir werden keine Antwort bekommen."