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Asylbewerber : Allein auf der Flucht

Die Bundesregierung will die Unterbringung und Versorgung von Minderjährigen gemäß der UN-Kinderrechtskonvention sichern. Die Opposition hält mahnt jedoch…

28.09.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
5 Min

Sie sind die Schwächsten der Schwachen: Flüchtlingskinder. Nach Angaben der Weltflüchtlingsorganisation (UNHCR) sind von den derzeit weltweit 60 Millionen Flüchtlingen die Hälfte Kinder - so viel wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. In Europa hat sich die Zahl der Flüchtlingskinder in den vergangenen Monaten um 80 Prozent erhöht, teilte das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef) in der vergangenen Woche mit. Von Januar bis Juli hätten bereits 133.000 Minderjährige in einem europäischen Land einen Asylantrag gestellt. Die meisten der Kinder stammten aus Syrien, dem Irak und Afghanistan.

In einer besonders prekären Lage befinden sich jene Kinder, die ohne Eltern, Verwandte oder andere erziehungsberechtige Erwachsene auf der Flucht sind. Ende 2014 befanden sich nach Angaben der Bundesregierung rund 18.000 dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland. Seit Anfang des Jahres seien insgesamt 200.000 Kinder und Jugendliche als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, unter ihnen 22.000 unbegleitete Minderjährige, führte Bundesfamilienminister Manuela Schwesig (SPD) am vergangenen Freitag im Bundestag aus. "Wir schätzen, dass es im nächsten Jahr sogar 30.000 sein werden." Diese Kinder hätten ein Recht auf Bildung, Schutz, Versorgung und medizinische Betreuung. Die Ministerin warb bei den Parlamentariern deshalb eindringlich dafür, den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (18/5921), mit dem die Versorgung der Flüchtlingskinder gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gesichert werden soll, möglichst schnell zu verabschieden.

So sollen die Bundesländer dazu verpflichtet werden, unbegleitete Flüchtlingskinder aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten. Zudem sollen 16- bis 18-jährige Flüchtlinge im Asylrecht nicht länger wie Erwachsene behandelt werden, sondern vorrangig unter das Kinder- und Jugendhilferecht fallen.

Bislang ist eine Verteilung der Kinder wie im Fall erwachsener Flüchtlinge auf das gesamte Bundesgebiet nicht möglich. Für die Inobhutnahme sind jene Jugendämter zuständig, in deren Bereich die Einreise der Flüchtlingskinder registriert wurde. Aktuell sind davon vor allem Ballungsräume wie München, Berlin oder Hamburg am stärksten betroffen. Doch in etlichen Jugendämtern beziehungsweise örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind die Kapazitätsgrenzen so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl angemessene Unterbringung nicht mehr gewährleitet werden kann.

Flüchtlingsgipfel Schwesig begrüßte in der Debatte ausdrücklich die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder am vergangenen Donnerstag im Kanzleramt. So sollen die Länder vom Bund eine Pauschaule von 670 Euro pro Flüchtling erhalten. Darüber hinaus will der Bund die Länder mit weiteren 350 Millionen Euro bei der Unterbringung der Flüchtlingskinder unterstützen. Zudem sei verabredet worden, dass die in ihrem Etat ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel von einer Milliarde Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen sollen, sagte Schwesig. "Auch Kinder, die zu uns kommen, können einen Kitaplatz in Anspruch nehmen. Das ist wichtig, um früh die deutsche Sprache zu lernen, um unter Kindern zu sein, um Freunde zu finden." Die Ministerin appellierte an die Parlamentarier, Flüchtlingskinder jedoch nicht nur als "Kostenfaktor" zu betrachten. "Da kommen junge Menschen zu uns. Wenn wir es gut machen, wenn sie die Chance auf einen Schulabschluss, auf eine Berufsausbildung und auf eine gute Begleitung haben, dann sind das junge Staatsbürger von morgen, auf die wir setzen."

Kritik der Opposition Heftige Kritik am vorgelegten Gesetzentwurf und an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung insgesamt übte der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norbert Müller. Er könne im Entwurf nicht mehr die Handschrift des Familienministeriums erkennen. Durchgesetzt hätten sich die am stärksten betroffenen Bundesländer und das Bundesinnenministerium. Dies liege auch daran, "weil innerhalb der Bundesregierung nach wie vor ungeklärt zu sein scheint, ob sie grundsätzlich eine flüchtlingsfreundliche oder eine flüchtlingsablehnende Politik fährt." Müller hielt der Regierung vor, dass sie mit einer "total bürokratischen" Verteilung der Flüchtlingskinder nach dem Königsteiner Schlüssel das Problem nicht in Griff bekommen werde und auch nicht der UN-Kinderrechtskonvention gerecht werde. "Die Kinder- und Jugendhilfe steht schon jetzt in vielen Teilen des Landes vor dem Kollaps, und zwar nicht, weil wir Flüchtlingskinder aufnehmen, weil wir unbegleitete Minderjährige aufnehmen, sondern weil es eine chronische Unterfinanzierung der sozialen Infrastruktur seit Jahren gegeben hat", argumentierte Müller. Die in Aussicht gestellten 350 Millionen Euro für die Länder reichten nicht aus, um die anstehenden Aufgaben zu lösen. "Für einige Bundesländer reicht das für etwa zehn Prozent des Mehrbedarf in der Kinder- und Jugendhilfe aus."

Etwas verhaltener fiel die Kritik von Bündnis 90/Die Grünen aus. Immerhin sei der Gesetzentwurf "deutlich besser als die ersten Initiativen des Landes Bayern im Bundesrat. Darin war nämlich von einer Kindeswohlorientierung überhaupt nichts zu merken", sagte Katja Dörner. Die grüne Familienpolitikerin begrüßte ausdrücklich, dass 16- bis 18-Jährige in ihren Asylverfahren nicht länger wie Erwachsene behandelt werden sollen. Zudem sei es sinnvoll, die Flüchtlingskinder nach anderen Kriterien als bisher auf Länder und Kommunen zu verteilen. Dabei müsse allerdings das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen. Dies werde durch den Gesetzentwurf jedoch nicht in allen Punkten gewährleistet. So monieren die Grünen in ihrem vorgelegten (18/5932), dass die Überprüfung der Interessen und Bedürfnisse minderjähriger Flüchtlinge nicht festgeschrieben sei, zudem gebe es keine Standards für Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren. Die Bundesregierung müsse gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein Netzwerk von Übersetzern und Therapeuten aufbauen. "Wir sprechen über Kinder und Flüchtlinge, die sich allein durch fremde Länder, durch Kriege, durch Elend gekämpft haben und die ihre Familien zurückgelassen haben. Die Vorstellung, dass man diese Kinder einfach an einen Ort verschieben kann, wo gerade Platz ist und wo es Kapazitäten gibt, ist illusionär."

Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition zurück. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), verteidigte die geplante Verteilung der Flüchtlingskinder. Länder, die bislang nicht so viele Kinder aufgenommen hätten, aber über die entsprechenden Strukturen verfügten, müssten jetzt in die Verantwortung genommen werden. Das Gesetz müsse zügig verabschiedet werden. Er mahnte zugleich an, Strukturen aufzubauen, um die Flüchtlinge erfolgreich in Deutschland zu integrieren. "Sie werden in zehn Jahren auch noch in Deutschland leben", sagte Weinberg. Auch die SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel sprach sich für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes aus, um die Knotenpunkte, an denen die Flüchtlinge ankommen , zu entlasten. Mit dem Gesetz gelinge der schwierige Spagat zwischen dem besonderen Schutzbedürfnis der Flüchtlingskinder und den berechtigten Forderungen der Länder und Kommunen.