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FInanzen : »Strukturell, dauerhaft, dynamisch«

Bund will seine Mittel für die Flüchtlingshilfe massiv aufstocken

05.10.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
2 Min

"Überragender Bedeutung" kommt für Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise den finanziellen Hilfen des Bundes zu. Dazu lag dem Bundestag zu der Debatte um die Asylrechtsreform (siehe oben) auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/6172) vor. Danach sollen die Länder schon in diesem Jahr weitere 500 Millionen Euro, die bisher für 2016 eingeplant waren, zusätzlich für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erhalten.

Kostenbeteiligung Für den Zeitraum ab 2016 hat der Bund zugesagt, sich "strukturell, dauerhaft und dynamisch" an den gesamtstaatlichen Kosten zu beteiligen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Die genauen Regelungen dafür sollen zwischen Bund und Länder bis zum Herbst gemeinsam festgelegt werden.

Ebenfalls in erster Lesung befassten sich die Parlamentarier zugleich mit dem Regierungsentwurf eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes (18/6090) vor. Danach sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro erhöht werden. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 dafür insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten. Bisher waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen.

Rücklage Weitere fünf Milliarden Euro sollen in eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen des Bundes fließen, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen. Gespeist werden soll diese Rücklage aus den in diesem Jahr zu erwartenden Überschüssen im Bundeshaushalt.

Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltes für dieses Jahr ist zudem eine Zuwendung von 1,3 Milliarden Euro für den "Energie- und Klimafonds" enthalten. Außerdem sollen in diesem Jahr nicht benötigte Zuweisungen an den Fonds in Höhe von 200 Millionen Euro in die Rücklage des Fonds fließen.

Pauschale Im Haushalt 2016 soll den Ländern 670 Euro pro Flüchtling und Monat zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass von der Registrierung bis zur Entscheidung fünf Monate vergehen und 800.000 Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland sind. Insgesamt werden dies 2,68 Milliarden Euro für die Länder sein. Schließlich will der Bund ab 2016 unter anderem drei Jahre lang jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau und für unbegleitete Minderjährige einmalig 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Diese Maßnahmen sind mit den Ländern fest vereinbart. Sie sind Teil der Haushaltsberatungen für den Etat des kommenden Jahres, die der Bundestag Ende November abschließen will.