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BESOLDUNG : Anreize für Einsatz bei der Flüchtlingskrise

09.11.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
2 Min

Zur Abfederung von Personalengpässen bei der Bewältigung des Flüchtlingszuzugs hat der Bundestag am Donnerstag eine Reihe von Neuregelungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht im öffentlichen Dienst des Bundes beschlossen. Bei Enthaltung der Opposition verabschiedete das Parlament den Regierungsentwurf eines "Besoldungsänderungsgesetzes" (18/6156) in einer vom Innenausschuss ergänzten Fassung (18/6583).

Zu diesen Ergänzungen gehören eine bis 2018 befristete Stellenzulage für Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Dienst leisten, sowie ein Zuschlag für Beamte, die kurz vor ihrer Pensionierung ihr Dienstverhältnis verlängern, "um bei der Bewältigung einer besonderen Lage zu unterstützen". Zugleich sollen für Pensionäre, die bis Ende 2018 beim BAMF tätig sind, die versorgungsrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben werden. Ferner soll abgeordneten Beschäftigten über eine Erhöhung der Reisebeihilfen eine wöchentliche Familienheimfahrt ermöglicht werden. Darüber hinaus sieht der Bundestagsbeschluss eine Erhöhung der Zulage für den "Dienst zu ungünstigen Zeiten" zugunsten von Beamten vor, die an Feiertagen, Wochenenden und während der Nacht Dienst leisten. Ferner soll beim BAMF das Amt des Präsidenten in die Besoldungsgruppe B9 angehoben und zudem der Posten eines zweiten Vizepräsidenten eingerichtet werden.

Verbesserungen für Soldaten Darüber hinaus sehen die vom Ausschuss beschlossenen Ergänzungen unter anderem eine Erhöhung der Stellenzulage für Beamte der Bundeswehr-Feuerwehr vor. Zu einer besseren Bezahlung von Soldaten sollen in der Regierungsvorlage enthaltene Maßnahmen führen. Wie die Regierung darin ausführt, werden Beamte und Soldaten zwar grundsätzlich nach einheitlichen Regeln besoldet, doch müssen Soldaten zum Teil zusätzliche Dienstzeiten absolvieren, um in die nächsthöhere Erfahrungsstufe aufzusteigen. Zudem würden ihnen berufliche Vorerfahrungen bisher nicht individuell anerkannt.

Hintergrund dieser Differenzierung sind laut Vorlage Besonderheiten des militärischen Dienstes, "der unter anderem dadurch geprägt ist, dass es für Soldatinnen und Soldaten keine klar abgrenzbaren Anwärterzeiten gibt". Diese Sonderregelungen sollen nun entfallen. Der damit verbundene beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen führe zu einer verbesserten Bezahlung.

Dazu sollen die Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit aufgehoben werden, so dass insbesondere junge Soldaten die zweite Erfahrungsstufe rascher erreichen können. Langdienende Soldaten sollen schneller in höhere Stufen aufsteigen. Für Bewerber mit beruflichen Vorqualifikationen soll bei einer Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein Anerkennungstatbestand geschaffen werden, der die Einstufung in einer höhere Erfahrungsstufe ermöglicht.