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recht I : Keine Gruppenverfahren

09.11.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
2 Min

Zu der von den Grünen geforderten Einführung sogenannter Gruppenverfahren wird es nicht kommen. Der Bundestag lehnte vergangenen Donnerstag einen dahingehenden Gesetzentwurf (18/1464) mit den Stimmen der Koalition ab. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten für die Regelung votiert, die eine Bündelung individueller Ansprüche - ähnlich den Regelungen im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, wenngleich auch mit abgesenkten Zugangsschranken im Vergleich dazu - vorsah.

Der Gesetzentwurf sei weder verhältnismäßig noch verfassungskonform, urteilte der Unionsabgeordnete Sebastian Steineke während der Debatte. Es gebe im Übrigen in der Zivilprozessordnung schon jetzt Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes. In den vergangenen Jahren habe es diverse erfolgreiche Sammelklagen gegen Energieversorger, Banken und Versicherungen gegeben, begründete Steineke seine Ansicht.

Die SPD stimme zwar im Grundziel mit den Grünen überein, doch müsse der Weg ein anderer sein, sagte Dirk Wiese. Seiner Ansicht nach sei die Musterfeststellungsklage aus dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz als Grundgerüst für eine entsprechende Klage geeignet. Dahingehende Regelungen würden derzeit auch im Verbraucherschutzministerium erarbeitet, sagte der SPD-Abgeordnete.

In vielen anderen europäischen Ländern gebe es bereits Gruppenverfahren, betonte dagegen Caren Lay (Die Linke). "Deutschland hinkt da hinterher." Das von ihrem Vorredner ins Spiel gebrachte Verfahren nannte sie "besser als gar nichts". Es habe aber einen entscheidenden Nachteil: Auch wenn ein Gericht entschieden habe, dass das beklagte Unternehmen rechtswidrig gehandelt hat, müsse jeder einzelne Geschädigte trotzdem vor Gericht ziehen und seine Entschädigung individuell einklagen, sagte sie.

Renate Künast (Grüne) warb für den Entwurf ihrer Fraktion mit dem Hinweis, dass sich derzeit viele Menschen nicht trauen würden, gegen große Unternehmen und deren Rechtsabteilungen zu klagen. Die Politik habe aber eine Verantwortung, den Bürgern eine Handreichung zu geben und zu sagen, wie man klagen kann, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses. hau