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recht II : Lauterkeitsrecht wird angepasst

09.11.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
1 Min

Das Lauterkeitsrecht wird den europäischen Vorgaben stärker angepasst. Den dazu vorgelegten Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (18/4535) verabschiedete der Bundestag vergangene Woche in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6571) mit den Stimmen von Union und SPD bei Enthaltung der Grünen und Ablehnung der Linksfraktion.

Die Novellierung ist aus Sicht der Bundesregierung nötig geworden, weil bei einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf systematischer Art bestanden hätte, obwohl die Rechtsanwendung in Deutschland den Vorgaben der EU-Richtlinie entspreche, heißt es in dem Entwurf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe aber festgestellt, dass allein eine Rechtsprechung, die innerstaatliche Rechtsvorschriften in einem Sinne auslegt, der den Anforderungen einer Richtlinie entspricht, nicht dem Erfordernis der Rechtssicherheit genüge. Die als Folge der Beratungen im Rechtsausschuss beschlossenen Änderungen enthalten deshalb insbesondere weitere Klarstellungen und Angleichungen an den Richtlinienwortlaut. Mit dem Gesetzentwurf werde auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland reagiert, heißt es laut Beschlussempfehlung seitens der Union. Ziel sei es, der Richtlinie stärker zu folgen, insbesondere im Hinblick auf deren Systematik und Wortlaut.

Der Gesetzentwurf konzentriere sich auf die beanstandungsfreie Umsetzung der Richtlinie, urteilt die SPD-Fraktion. Weitere Probleme des Wettbewerbsrechts seien zunächst außen vor gelassen worden. Es sei entscheidend, dass das Gesetz praktisch anwendbar bleibe und systematisch stimmig sei.

Aus Sicht der Linksfraktion ist der Gesetzentwurf unter anderem angesichts der Rechtsprechung des EuGH überfällig. Dennoch sei der Entwurf nicht zustimmungsfähig, da insbesondere auf konkrete Regelungsbeispiele zugunsten von allgemeinen Formulierungen verzichtet worden sei. hau