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Kultur : Novelle zum Schutz des Kulturgutes

09.11.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung hat die geplante Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes von 1955 auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte in der vergangenen Woche den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf. Mit der Gesetzesnovellierung setze die Koalition "eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode um", sagte Grütters vor dem Kulturausschuss des Bundestages. Die Gesetzesvorlage werde voraussichtlich am 18. Dezember in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Jahreswechsel erstmals beraten werden und könne dann ab Mitte Januar im Bundestag beraten und verabschiedet werden.

Mit der Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes soll nach den Worten Grütters die Einfuhr von geraubten Kulturgütern aus dem Ausland - zum Beispiel aus Kriegsregionen wie Syrien oder dem Irak - unterbunden werden und die Rückgabemöglichkeiten für unrechtmäßig eingeführte Kulturgüter verbessert werden. So soll für die Einfuhr von ausländischen Kulturgütern zukünftig eine Ausfuhrbescheinigung des jeweiligen Herkunftslandes nötig sein. Ebenso soll prinzipiell auch bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus Deutschland in den EU-Binnenmarkt eine Genehmigung vorgelegt werden müssen. Bei Ausfuhren ins nichteuropäische Ausland sei dies bereits seit 23 Jahren in der EU vorgeschrieben. In fast allen EU-Mitgliedstaaten sei dies auch bei Ausfuhren in den EU-Binnemarkt üblich. Deutschland habe an dieser Stelle "Nachholbedarf", sagte die Staatsministerin. Der Gesetzesentwurf sehe aber großzügige Regelungen für den deutschen Kunsthandel vor. So seien die in der EU geltenden Alters- und Wertgrenzen von Kulturgütern für die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung für die deutschen Binnenmarktregeln deutlich angehoben, in den meisten Fällen sogar verdoppelt worden.

Anhörungsverfahren Mit der Novelle sollen auch die Bestimmungen zum Schutz von Kulturgütern, die als "national wertvoll" gelten, angepasst werden. Grütters verteidigte den Gesetzentwurf vor dem Ausschuss gegen die zuletzt wiederholt laut gewordene Kritik des Kunsthandels, von Sammlern und Künstlern. Letztlich ginge es nur um eine Neufassung von Regeln, die bereits seit 60 Jahren weitestgehend konfliktfrei praktiziert worden seien. Über die Frage, welche Kulturgüter als national wertvoll gelten, würden auch weiterhin Sachverständige, zu denen Museen, der Kunsthandel und auch Sammler gehören, entscheiden. Es müsse aber gewährleistet werden, dass "der zwar quantitativ geringe, qualitativ aber umso bedeutendere Teil" des nationalen Kulturerbes vor Abwanderung ins Ausland geschützt werde.

Grütters verwies darauf, das die Formulierung des Gesetzentwurfes von einem umfangreichen Anhörungsverfahren begleitet worden sei. So seien im Herbst 2014 und im April dieses Jahres sowohl eine schriftliche wie auch mündliche Anhörung von Fachkreisen, Verbänden und Wissenschaftlern durchgeführt worden. Nach der Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfes hätten zudem mehr als 100 Verbände erneut die Möglichkeit für Stellungnahmen gehabt. Zahlreiche Anregungen seien in den Entwurf aufgenommen worden. So sei beispielsweise die Eintragung von Werken lebender Künstler auf die Liste der national wertvollen Kulturgüter von deren Zustimmung abhängig.