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VERTEIDIGUNG : Recht der Kriegsdienstverweigerer

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
1 Min

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll das Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen deutlich vereinfacht werden. Zukünftig soll eine einfache Willenserklärung ausreichen und die im Kriegsdienstverweigerungsgesetz verankerte Pflicht zur Begründung einer Verweigerung entfallen. Dies soll auch für aktive Soldaten gelten, die den Dienst nachträglich verweigern wollen. In einem Antrag (18/6363), den der Bundestag am Donnerstag an den Verteidigungsausschuss überwies, fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes vorzulegen.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, aber auch Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Forderung der Linken ab. Die Pflicht zur Begründung einer Kriegsdienstverweigerung sei "angemessen und notwendig", argumentierte die CSU-Abgeordnete Julia Obermeier. Dies gelte vor allem für Soldaten, die eine besondere Verantwortung für die Sicherheit des Landes eingegangen seien. Die Bundeswehr investiere umgekehrt auch viel Geld in die Ausbildung der Soldaten.

Fritz Felgentreu (SPD) verwies darauf, dass im Gegensatz zu den 1970er Jahren Kriegsdienstverweigerer sich seit 1983 nicht mehr einem "hochnotpeinlichen Tribunal" stellen müssten. Aus dem politischen Kampf um die Rechte von Kriegsdienstverweigerern sei längst "die Luft raus". Ein Verfahren, in dem ein Soldat aber "fast schon auf Zuruf" die Bundeswehr verlassen kann, sei abzulehnen.

Doris Wagner (Grüne) argumentierte, die Begründungspflicht zur Verweigerung entfalte eine "heilsame Wirkung". Sie unterstreiche, dass die nach der Aussetzung der Wehrpflicht freiwillige Entscheidung, Soldat zu werden, schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könne und diese Entscheidung wohl überlegt sein sollte. aw