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NSA-AFFÄRE : Sechs ominöse Dateien

Datenschützerin berichtet im Ausschuss von einem Besuch in Bad Aibling

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
2 Min

Sie müssten einander verstehen, die Zeugin und die Abgeordneten, insbesondere jene der Opposition. Sie teilen gemeinsame schmerzliche Erfahrungen: das mühselige Geschäft, einer geheimniskrämerischen Exekutive Informationsfetzen zu entreißen. Das Gefühl, mit der eigenen Wissbegierde allein gelassen zu werden, auch Gabriele Löwnau hat das erlebt.

Die 56-jährige Juristin leitet seit 2012 das Referat V bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, zuständig für Beratung und Überwachung der Polizeien und Nachrichtendienste des Bundes. Dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") berichtete sie am vergangenen Donnerstag von den Ermittlungen ihrer Behörde, nachdem der abtrünnige US-Geheimdienstler Edward Snowden 2013 Einzelheiten über das Treiben der National Security Agency (NSA) in Deutschland offenbart hatte. Der damalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar wandte sich demnach umgehend mit der Bitte um Auskunft über die von Snowden enthüllte Kooperation mit den Amerikanern an Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz. Es hätte jedoch etliche Wochen und mehrerer Mahnschreiben bedürft, bis von den Adressaten insgesamt dürftige Antworten kamen, berichtete Löwnau.

Die Datenschützer entschlossen sich, an einem Brennpunkt der Affäre, in Bad Aibling, selbst nach dem Rechten zu sehen. Seit 2002 betrieben BND und NSA hier gemeinsam eine Abhöranlage, aus der monatlich 500 Millionen Datensätze in die USA abgeflossen sein sollen. Löwnau selbst war dabei, als sechs Mitarbeiter ihres Amtes im Oktober 2014 in der bayerischen BND-Außenstelle Ungeahntes entdeckten.

Sie fanden sechs Dateien, von denen sie nichts wussten, obwohl sie ihrer Behörde hätten gemeldet werden müssen. Nur eine war mit der vorgeschriebenen Dateianordnung ausgestattet. In einer Dateianordnung, erläuterte die Zeugin, sei festgelegt, welche Daten aus welchem Bereich zu welchem Zweck eine Behörde sammeln darf. Ohne dies sei die Datensammlung verboten. Auch deswegen hält Löwnau die Aktivitäten in Bad Aibling für illegal: "Wir sind intern zu dem Ergebnis gekommen, dass das Fehlen einer Dateianordnung eine materielle Rechtswidrigkeit begründet."

Die Besucher erfuhren auch von einer Liste von Suchbegriffen der NSA, die als politisch fragwürdig aussortiert worden waren. Nach etlichem Hin und Her hieß es im Juni 2015, dass diese Selektorenliste die Datenschützer nichts angehe. "Wir halten das für eine unzulässige Beschränkung unserer Kontrollbefugnisse", sagte die Zeugin. "Wir auch", kam das Echo aus der Abgeordnetenrunde.