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Vergaberecht : Auftrag nur mit Mindestlohn

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
2 Min

Die deutsche Wirtschaft unterstützt die Absicht der Bundesregierung, die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge nur noch elektronisch durchzuführen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie in der vergangenen Woche zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) erklärte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Praxis zeige, dass gerade kleinere Unternehmen die geringsten Schwierigkeiten bei der Umstellung hätten: "Insofern treffen Befürchtungen, dass sich der Bieterkreis durch elektronische Vergabeverfahren verringern könnte, nicht zu." Der Gesetzentwurf insgesamt sei ein guter Schritt in die richtige Richtung. Das Vergaberecht werde anwenderfreundlicher werden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertete die elektronische Vergabe ebenfalls positiv, verwies aber andererseits auf bereits heute bestehende "äußerst gravierende Inkompatibilitäten" bei Übertragungsformaten, Software und Hardware. Rechtsanwalt Mathias Finke (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte) erinnerte an die Zersplitterung des Vergaberechts durch die Gesetzes der Länder. Für kleine und mittlere Unternehmen sei es schwer, sich auf die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen einzustellen. Auch Annette Karstedt-Meierrieks (DIHK) bezeichnete die Rechtszersplitterung als "ziemliche Katastrophe" für kleine und mittlere Unternehmen und sprach von einer "Wettbewerbsbehinderung".

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gingen diese Kriterien nicht weit genug. "Da hätten wir uns mehr gewünscht", sagte Stefan Körzell vom DGB. Er verlangte, dass Subunternehmen dieselben Pflichten wie die Hauptunternehmen haben müssten. Außerdem vermisste der DGB Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen. Die Vorschriften zu den Standards, die Unternehmen einzuhalten haben, stießen auf Protest der Wirtschaft. Das Vergaberecht sei "völlig ungeeignet", politische Ziele durchsetzen zu wollen, argumentierte der DIHK in seiner Stellungnahme. hle