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EDATHY-AFFÄRE : Getrennte Voten vorgelegt

30.11.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
1 Min

Ohne gemeinsame Bewertung hat der 2. Untersuchungsausschuss seine Arbeit zum "Fall Edathy" beendet. Dem Abschlussbericht, den die Ausschussvorsitzende Eva Högl (SPD) vergangenen Donnerstag Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) übergeben hat, ist daher ein Sondervotum der Opposition beigefügt. Während der Ausschuss mehrheitlich feststellt, dass in entscheidenden Fragen Aussage gegen Aussage stand und keine Klärung möglich war, hebt das Sondervotum hervor, dass sich deutliche Hinweise auf Fehlverhalten einzelner Stellen und Personen ergeben hätten. Unterschiede gibt es auch in der Bewertung des Gesamtverfahrens im Bereich der Kinderpornografie, in dessen Verlauf der Verdacht gegen Edathy, aber auch gegen einen leitenden Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) zutage getreten war. Der Bundestag will in dieser Woche darüber debattieren.

Dem Abschlussbericht zufolge steht "zweifelsfrei fest, dass Herr Edathy bereits vor den Durchsuchungen am 10. Februar 2014 wusste oder zumindest sicher vermutete", dass "Maßnahmen gegen ihn drohten". Vieles spreche dafür, dass er einen Informanten hatte. Die Vermutung, dass dies sein damaliger SPD-Fraktionskollege Michael Hartmann war, "wurde durch die Beweisaufnahme des Ausschusses an vielen Stellen genährt, ohne dass jedoch hierfür ein zureichender Beleg vorliegt".

Laut Sondervotum gibt es "keinen plausiblen Zweifel an der Informierung des Abgeordneten Edathy durch den Abgeordneten Hartmann." Aufgrund mehrerer Zeugenaussagen sei klar, dass er ihm am 15. November 2013 Informationen gegeben habe, die "aus keiner allgemein zugänglichen Quelle recherchierbar oder erschließbar waren". Für die Folgezeit spreche viel für einen weiteren "Informationsfluss zwischen den Abgeordneten Hartmann und Edathy und für eine Quelle Hartmanns im BKA".