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Finanzen : Bausparkassen werden gestärkt

07.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
1 Min

Die deutschen Bausparkassen werden angesichts der sie belastenden Niedrigzinsphase gestärkt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418, 18/6680, 18/6903), mit dem die Geschäftsfelder dieser Spezialinstitute erweitert werden. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den zuvor vom Finanzausschuss in einigen Punkten geänderten Entwurf, die Oppositionsfraktionen Linke und Grüne stimmten dagegen.

Den Bausparkassen wird mit der Gesetzesänderung ermöglicht, Geld besser anzulegen, zum Beispiel in Aktien. Die ab 2017 vorgesehene Möglichkeit des Aktienerwerbs ist begrenzt. So dürfen nur bis zu fünf Prozent der sogenannten Zuteilungsmasse in Aktien investiert sein. Außerdem sollen Bausparkassen höhere Darlehen auf Immobilien ausgeben dürfen. Die bisherige Grenze von 80 Prozent des Beleihungswertes fällt weg.

Mit der Gesetzesänderung wird den Bausparkassen außerdem die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung.