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Parteien : Goldhandel lohnt nicht mehr

Die Koalition setzt ihr Gesetzespaket durch. Es sieht auch höhere Beträge bei der staatlichen Teilfinanzierung vor

21.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
5 Min

In der Bundestagsdebatte über Neuregelungen bei der Parteienfinanzierung gab es vergangene Woche im Grunde drei Streitpunkte. In zweien dieser Punkte - die Erhöhung der Beträge, die die Parteien jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung erhalten, und eine Regelung, die insbesondere dem bisherigen Goldhandel der "Alternative für Deutschland" (AfD) einen Riegel vorschieben soll - stritten die Fraktionen nicht miteinander; die Redner wandten sich vielmehr gegen Kritik von außen. Der dritte Punkt, nämlich von der Opposition geforderte schärfere Regeln bei Parteispenden und -sponsoring, ist in dem schließlich vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf von Union und SPD (18/6879, 18/7093) nicht enthalten, weshalb die Grünen dagegen stimmten und Die Linke sich enthielt. Das Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, soll bereits zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Danach werden die Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen entsprechend der Erhöhung der absoluten Obergrenze im Zeitraum von 2010 bis 2014 angehoben. Diese Beträge, die die Parteien für jede Wählerstimme und private Zuwendung bekommen, seien seit 2002 nicht an die Entwicklung der parteienspezifischen Preisentwicklung angepasst worden, obwohl die Obergrenze der den Parteien zustehenden Mittel im Jahr 2011 dynamisiert worden sei, heißt es in der Begründung der Koalitionsvorlage. Mit der Neuregelung erhalten die Parteien für jede für sie abgegebene Stimme pro Jahr statt 0,70 Euro künftig 0,83 Euro, wobei der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen von 0,85 Euro auf einen Euro angehoben wird. Ab dem Jahr 2017 soll eine "automatische weitere jährliche Erhöhung in dem gleichen Verfahren wie bei der jährlichen Erhöhung der absoluten Obergrenze" stattfinden.

»Weniger als 20 Prozent« Der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer wertete die Erhöhung von "weniger als 20 Prozent" in der Debatte als "verantwortungsvoll". Seit 2002 habe es keine Erhöhung der Beträge gegeben, "die den Parteien pro errungene Wählerstimme beziehungsweise pro einem Euro Mitgliedsbeitrag oder unter Berücksichtigung sonstiger erzielter Zuwendungen zufließen", weshalb die Erhöhung "in jeder Hinsicht als maßvoll zu bezeichnen ist", sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion.

Gabriele Fograscher (SPD) verwies darauf, dass man die Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung an die Preisentwicklung anpasse und dies seit 2002 nicht mehr geschehen sei. Dabei weite man die staatliche Teilfinanzierung aber nicht aus, fügte sie mit Blick auf Medienäußerungen wie "Selbstbedienungsladen" oder "Wünsch dir-was im Bundestag" hinzu. Die absolute Obergrenze, "also die Summe des Geldes, das alle Parteien zusammen bekommen", werde nicht angehoben.

Für Die Linke sagte Halina Wawzyniak, sie könne "nachvollziehen, dass die Beträge pro abgegebener Stimme und pro Zuwendung privater Personen erhöht werden". Und Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, betonte, "dass Parteien eine gute finanzielle Ausstattung benötigen, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können, und dass das in einem Parteiengesetz geregelt ist, damit Parteien nicht nur individuell auf Private und auf Spenden Dritter angewiesen sind".

»Trickreiche Einnahmen« Haßelmann wandte sich zugleich gegen das "Gejammere und Geschrei" der AfD - "Stichwort: Geld gegen Gold". Es sei nicht Sinn und Zweck des Parteiengesetzes, dass Parteien durch Umsatzgeschäfte und "trickreiche Einnahmen (...) Unterstützung in der Öffentlichkeit sozusagen kreieren", um damit eine höhere staatliche Finanzierung zu erhalten. Dass nun eine Gesetzeslücke geschlossen werde, sei "absolut richtig".

Nach der Neuregelung werden bei der Berechnung der relativen Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt. Damit soll der Koalitionsvorlage zufolge verhindert werden, dass eine Partei die relative Obergrenze - das Gesamtvolumen staatlicher Zuwendungen an eine Partei darf die Summe ihrer selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen - "durch Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit ohne Berücksichtigung der Ausgaben künstlich erhöhen kann".

Auch Wawzyniak bezeichnete es als richtig, dass "bei Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit eine Saldierung zwischen Einnahmen und Ausgaben stattfindet". Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt nannte es eine "Erschleichung" staatlicher Subventionen, "künstlich hohe Umsätze ohne Gewinnabsicht zu generieren, wie es die AfD mit ihrem Goldhandel macht und die Partei mit dem sinnvollen Namen ,Die Partei' mit dem Tausch von 80 Euro gegen 100-Euro-Scheine". CSU-Mann Mayer begrüßte, dass es künftig nicht mehr möglich sei, die relative Obergrenze durch einen "als ominös zu bezeichnenden Goldhandel" zu umgehen. Wenn die AfD behaupte, das sei "verfassungswidrig, weil es ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot sei", entgegne er, "dass es sich allenfalls um eine unechte Rückwirkung handelt", sodass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Neuregelung bestünden.

Die Novelle enthält noch eine Reihe weitere, in der Debatte unstrittige Neuerungen. So soll künftig eine Partei, die sechs Jahre hindurch gegen ihre Rechenschaftspflicht verstößt, ihre Rechtsstellung als Partei verlieren. Zugleich soll die Festsetzung von Zwangsgeld durch den Bundestagspräsidenten zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht ermöglicht werden. Darüber hinaus sieht die Novelle die Einbeziehung der Mitgliedsbeiträge bei der Berechnung der Schwelle für die Angabe von Spendern sowie die "Nichtberücksichtigung gegenüber Parteien üblicherweise unentgeltlicher Leistungen als Parteieinnahmen auch bei Nichtmitgliedern" vor. Schließlich sollen Mittel, die nach dem Parteiengesetz von Parteien beim Bundestagspräsidenten eingegangen sind, unmittelbar dem Bundeshaushalt zugeführt werden.

Vorstöße abgelehnt Gegen die Stimmen der Opposition lehnte die Koalitionsmehrheit einen Änderungsantrag der Grünen (18/7094) ab, der unter anderem auf eine Herabsetzung der Veröffentlichungsgrenzen für Zuwendungen an Parteien, eine Beschränkung von Parteispenden auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze von 100.000 Euro pro Person und eine Regelung zu Transparenzpflichten beim Sponsoring abzielte. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion (18/301), Parteispenden natürlicher Personen auf 25.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Auch sollten der Vorlage zufolge Parteien Spenden von juristischen Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen nicht entgegennehmen dürfen und Parteisponsoring untersagt werden.

Wawzyniak begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass "diejenigen, die finanzkräftiger sind", nicht "auch noch über die Parteienfinanzierung Einfluss auf Parteien nehmen" sollten. Sie nutzten "schon heute diverse Möglichkeiten, auf Politik Einfluss zu nehmen". Haßelmann hielt der Koalition vor, bei den Themen Sponsoring, Absenkung von Veröffentlichungspflichten und Obergrenzen bei Spenden sowie der Beschränkung der Spendenmöglichkeit auf natürliche Personen ausgewichen zu sein. Es sei jedoch wichtig, "dass hier mehr Transparenz und Offenlegung geschaffen werden".

Fograscher verwies demgegenüber darauf, dass mit den Neuregelungen mehr Transparenz geschaffen werde. So würden die Mitgliedsbeiträge bei der Veröffentlichungspflicht ab 10.000 Euro einbezogen, sagte die SPD-Abgeordnete. Ihr CDU-Kollege Brandt nannte ein grundsätzliches Verbot von Unternehmensspenden "verfassungsrechtlich mehr als bedenklich". Das stelle auch einen Eingriff in die "Dispositionsfreiheit der Spender über ihr eigenes Vermögen dar".