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ASYL : Zur Ankunft einen neuen Ausweis

Die Regierungskoalition will Flüchtlinge schneller registrieren und den Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessern

21.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
2 Min

Mit einer schnelleren Registrierung von Asylsuchenden, Verbesserungen beim Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden und der Einführung eines sogenannten "Ankunftsnachweises" will die schwarz-rote Regierungskoalition dem Flüchtlingszuzug in die Bundesrepublik begegnen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7043), mit dem sich der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung befasste, sei ein "zentraler Baustein zur Ordnung und Steuerung des Flüchtlingsaufkommens", gab der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), dabei zu Protokoll. Um zu wissen, welche Flüchtlinge nach Deutschland kommen, müsse man die Asyl- und Schutzsuchenden wie auch unerlaubt eingereiste Personen unverzüglich erfassen. Künftig sollten deshalb alle Behörden bereits beim ersten Kontakt mit einem Flüchtling Daten in einem zentralen System, dem Kerndatensystem, aufnehmen.

Nach Speicherung der Daten im Kerndatensystem soll Schröder zufolge "unverzüglich" ein "Sicherheitsabgleich" erfolgen, mit dem die Sicherheitsbehörden überprüfen können, "ob zu einer Person schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen". Zur Beschleunigung der Asylverfahren solle der Kreis der Behörden erweitert werden, die Daten aus dem zentralen Kerndatensystem erhalten. Dies betreffe neben den Sicherheitsbehörden beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmeeinrichtungen, die Bundesagentur für Arbeit und die Meldebehörden.

Der neue, bundeseinheitliche "Ankunftsnachweis" für Asylsuchende soll nach den Worten Schröders ab dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes im Februar 2016 ausgegeben werden. Seine Vorlage solle die grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein. Damit wolle man "den Anreiz schaffen, rasch die zugewiesene Aufnahmeeinrichtung aufzusuchen sowie dort zu bleiben".

Lars Castellucci (SPD) nannte die Einführung des Ankunftsnachweises einen wichtigen Schritt, um das Verfahren zu straffen und mehrfache Registrierung zu verhindern. Zudem bringe man "Ordnung ins Verfahren, da auch die Schutzsuchenden ein Interesse daran haben werden, einen solchen Ausweis zu erhalten". Nina Warken (CDU) erklärte, das neue Gesetz trage zu einer besseren Steuerung und zur Beschleunigung der Asylverfahren bei und helfe auch, "gegen Asylmissbrauch vorzugehen".

Für Die Linke machte Ulla Jelpke deutlich, dass ihre Fraktion "sehr dafür" sei, die Asylverfahren für Antragsteller wie Behörden zu vereinfachen. Der Gesetzentwurf gehe aber "entschieden zu weit, weil er mehr darauf setzt, einen ,gläsernen Flüchtling' zu schaffen". Für Luise Amtsberg (Grüne) ist es fraglich, ob es mit der Neuregelung gelingt, die Dauer der Asylverfahren insgesamt zu beschleunigen. Dabei sei das Ziel, "für die anhaltend große Zahl von Asylsuchenden eine rasche und vor allem einmalige Registrierung durch die Behörden sicherzustellen", im Grundsatz begrüßenswert.