In dem Artikel"Ready for Take-Off" auf Seite 1 derAusgabe 50-51 vom 7. Dezember 2015 wird der "sehgehende Schutz" als Teil des Bundeswehr-Mandates ausgewiesen. Richtig muss es "seegehender Schutz" heißen. Gemeint ist der Schutz eines französischen Flugzeugträgers durch eine Fregatte der Bundeswehr.
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