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KULTUR I : Schärfere Regeln

Bundesrat will Kulturgutschutzgesetz nachbessern

21.12.2015
2023-08-30T12:28:15.7200Z
2 Min

Der Bundesrat hat das geplante Kulturgutschutzgesetz zwar prinzipiell begrüßt, fordert aber Verschärfungen und mehr Rechte für die Länder bei der Ausfuhr von national wertvollem Kulturgut. Die Länderkammer beriet am vergangenen Donnerstag erstmalig über den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf und verabschiedete eine umfassende Stellungnahme.

Mit der Gesetzesnovelle will Grütters die Regelungen über die Einfuhr und Ausfuhr von Kulturgütern vereinheitlichen und an geltende EU-Richtlinien anpassen. Als umstritten gelten die Regelungen zur Genehmigungspflicht der Ausfuhr von national wertvollen Kulturgütern.

Der Bundesrat stört sich an der Definition in Grütters Gesetzentwurf, welche Kulturgüter als national wertvoll definiert werden und gegebenenfalls mit einem Ausfuhrverbot belegt werden können. Der Entwurf sieht vor, dass nur Werke von "herausragendem öffentlichen Interesse" und die "identitätsstiftend für die Kultur in Deutschland" seien, auf die Liste der national wertvollen Kulturgütern eingetragen werden dürfen. Diese ist der Länderkammer aber offenbar zu eng gefasst. So empfiehlt der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss des Bundesrates den Passus zum "identitätsstiftenden" Charakter ganz zu streichen und das "herausragende Interesse" zu einem "besonderen Interesse" abzuschwächen. Dies allerdings könnte dazu führen, dass deutlich mehr Kunstwerke auf der Liste der national wertvollen Kulturgüter eingetragen werden können. Doch genau dies will Grütters verhindern. In den vergangenen Monaten hatte sie dem Kunsthandel nach dessen heftiger Kritik in dieser Frage erst Zugeständnisse bei der Gesetzesformulierung gemacht.

Ebenso moniert der Bundesrat, dass Grütters´ Entwurf die Eintragung von Kulturgütern auf die Liste vom Votum einer Sachverständigenkommission abhängig machen will. Dies hält die Länderkammer allerdings nicht für verfassungskonform. Eine solche Regelung stehe "nicht im Einklang mit dem Demokratieprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz". Nach Ansicht des Bundesrates soll die Entscheidungskompetenz allein durch die obersten Landesbehörden gefällt werden können.

Der Bundestag wird voraussichtlich ab Januar 2016 über den Gesetzentwurf beraten. Grütters möchte das Gesetz noch vor der kommenden Sommerpause verabschieden.