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wirtschaft : Erneuerbare wärmen

Heizungen haben noch viel Sparpotenzial

21.12.2015
2023-08-30T12:28:15.7200Z
2 Min

Die Energiewende bedeutet weit mehr als Stromerzeugung und Energieeffizienz. Auch die Wärmeerzeugung und das Sparen von Heizenergie gehören dazu. Und gerade aus dem Wärmebereich kommen gute Nachrichten: Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden. Diese Prognose gibt die Regierung in dem von ihr als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht) ab. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen.

Während die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 27,4 Prozent am Brutto-stromverbrauch bereits die wichtigste Stromquelle seien, gebe es im Wärme- und Kältemarkt noch Potenziale und auch Bedarf zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Für die Energiewende und das Erreichen der Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen habe die Entwicklung im Wärme- und Kältemarkt dabei wesentliche Bedeutung, da im Jahr 2013 mit 58 Prozent ein Großteil der in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchten Energie für die Erzeugung von Wärme und Kälte eingesetzt worden sei. Erneuerbare Energien sollten deshalb auch in diesem Sektor eine immer stärkere Verbreitung finden.

Die bisherige Entwicklung zeige, dass die Instrumente des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wirken würden: Der Verbrauch von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien sei zwischen 2008 und 2013 um etwa ein Drittel gestiegen. Mit großem Abstand am meisten genutzt würden dabei Brennstoffe aus Biomasse. Insgesamt sei der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte von 8,5 Prozent im Jahre 2008 auf 12,2 Prozent im Jahr 2013 angestiegen.

Die Grünen streben eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien an. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885) wurde am Freitag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen.