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FAMILIE : Reform des Unterhaltsvorschusses

21.03.2016
2023-08-30T12:29:58.7200Z
2 Min

Die von Linken und Grünen geforderte Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wird von Sachverständigen unterstützt. In einer Anhörung des Familienausschusses in der vergangenen Woche über zwei entsprechende Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/6651, 18/4307) sprachen sich die geladenen Sachverständigen übereinstimmend dafür aus, die derzeit geltende Befristung des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten zu streichen und die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben.

Der 1980 eingeführte Unterhaltsvorschuss wird durch die kommunalen Jugendämter gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen für ein Kind nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Finanziert wird er zu einem Drittel durch den Bund und zu zwei Dritteln durch die Länder. Im Jahr 2014 haben 454.757 Kinder Unterhaltsvorschuss bezogen.

Marion von zur Gathen vom Paritätischen Gesamtverband verwies darauf, dass der Bedarf eines Kindes ab dem zwölften Lebensjahr steige. Zu diesem Zeitpunkt ende aber nach geltender Rechtslage der Bezug des Unterhaltsvorschusses. Die 72-monatige Höchstbezugsdauer führe im extremsten Fall dazu, dass eine alleinerziehende Mutter zwölf Jahre allein für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen müsse, wenn der Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. Der Staat solle deshalb bis zum 18. Lebensjahr einspringen und damit die Alleinerziehenden und ihr Kind aus dem Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch herausnehmen. Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter führte aus, dass rund 24 Prozent der Alleinerziehenden zu wenig Unterhalt vom zweiten unterhaltspflichtigen Elternteil bezahlt bekommen. Auch Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken und Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund sprachen sich für den Ausbau des Unterhaltsvorschusses aus.

Unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen hingegen, inwieweit Alleinerziehende durch eine andere Steuerpolitik unterstützt werden könnten. Monika Jachmann-Michel, Richterin beim Bundesfinanzhof, warnte davor , dies über das Steuerrecht regeln zu wollen. Die Gewährleistung von Wohlergehen sei nicht die Aufgabe des Steuerrechts. Dies sollte durch das Sozialrecht gelöst werden. Das vielkritisierte Ehegattensplitting sei auch keine Benachteiligung von Alleinerziehenden, sondern trage dem Schutz der Ehe nach Artikel 6 des Grundgesetzes Rechnung. Wersig sprach sich für den Ausbau des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende als Abzug von der Steuerschuld aus. Davon würden auch Alleinerziehende mit einem nur geringen Einkommen profitieren.