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BEHINDERUNG : Kampf gegen Barrieren

Der Bund baut Hindernisse ab. Grüne und Linke vermissen Pflichten für Privatwirtschaft

17.05.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
3 Min

Die Speisekarte im Restaurant, der Brief von der Bank oder die Gutenachtgeschichte für die Kinder - für Millionen Deutsche sind solche alltäglichen Dinge eine große Hürde. Denn 7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind sogenannte funktionale Analphabeten. Sie können zwar einfache Texte lesen und schreiben, nicht jedoch zusammenhängende Texte verstehen. Bescheide von Behörden, oft ohnehin schon schwer zu verstehen, bleiben für sie ein Rätsel. Das will die Bundesregierung nun ändern.

Den ersten Schritt dafür hat der Bundestag in der vergangenen Woche getan: Er stimmte der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/7824; 18/8428) zu. Die Opposition kritisierte den Entwurf als zu kurz gegriffen, weil er die private Wirtschaft nicht zu mehr Barrierefreiheit verpflichte und deshalb Restaurants, Kinos oder Geschäfte nach wie vor für viele behinderte Menschen nur schwer zugänglich seien. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten deshalb eigene Anträge (18/7874; 18/7877) vorgelegt, die jedoch keine Mehrheit fanden.

Das Jahr der Inklusion Ziel der Novellierung des Gesetzes ist es, unter Berücksichtigung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, Rechtssicherheit zu schaffen. Sie ziele insbesondere darauf, "bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen", schreibt die Bundesregierung. Dazu verpflichtet sich der Bund, in den Bereichen seiner Zuständigkeit die Barrierefreiheit zu verbessern. Unter anderem sollen Lücken im Recht der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen geschlossen werden. Angebote in Leichter Sprache, wie die Beilage "leicht erklärt!" in dieser Zeitung, sollen außerdem auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen eingehen. Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, sollen an die Richtlinien des BGG gebunden sein. Es wird zudem ein kostenloses Schlichtungsverfahren eingeführt, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen soll.

Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, sagte in Richtung der Kritiker: "Mit dem Gesetz gehen wir voran und es wird nicht das einzige bleiben." Mit Verweis auf den Ende April vorgelegten Referentenentwurf ihres Ministeriums für ein Bundesteilhabegesetz zeigte Nahles sich überzeugt: "Das Jahr 2016 wird uns bei der Inklusion ein großes Stück weiter bringen." Auch die Änderung des BGG symbolisiere einen "echten Fortschritt", auch wenn sie sich gewünscht hätte, im Bereich des privaten Sektors weiter voranzukommen. Es bleibe deshalb ein wichtiges Ziel, betonte die Ministerin.

Bescheide in Leichter Sprache Katrin Werner (Die Linke) kritisierte, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch diesen Entwurf nicht aufhöre. "Er geht an der Lebensrealität der Menschen mit Behinderungen vorbei, denn das Leben der Menschen spielt sich nicht in Bundesbehörden ab, sondern in Arztpraxen, Kinos, Wohnungen. Und genau diese Barrierefreiheit regeln Sie nicht", warf Werner der Bundesregierung vor.

Uwe Schummer (CDU) zeigte sich überzeugt, dass die Neuregelung eine Stahlkraft besitzt, die über das Gesetz hinausgeht. Es sei falsch, die Bundesbehörden so abzuwerten, als seien diese nicht wichtig. "Ist die Bundesagentur für Arbeit, ist die Rentenkasse nicht wichtig?", fragte er. Und weiter: "Wir wollen überzeugen. Und wir können von den Privaten nur etwas verlangen, wenn wir als Bund vorangehen."

Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an die Geburtsstunde des BGG vor zwölf Jahren und appellierte an die Bundesregierung: "Sie hätten jetzt die Möglichkeit, einen neuen Meilenstein zu schaffen." Stattdessen sei der nun vorgelegte Entwurf von Mutlosigkeit geprägt, der zudem von Fachverbänden kritisiert werde. "Barrierefreiheit ist doch kein Thema, das auf Bundesbehörden beschränkt sein darf", sagte Rüffer.

Kerstin Tack (SPD) lobte dagegen die Änderungen des BGG. Dass nun behördliche Bescheide endlich in Leichter Sprache zugänglich gemacht werden sollen, sei doch ein "Riesenschritt. Ich weiß nicht, warum man das ablehnt", sagte Tack. Mit der geplanten Schlichtungsstelle werde es außerdem für Menschen mit Behinderungen viel einfacher, sich gegen unzureichende barrierefreie Zugänge zu wehren, betonte die Sozialdemokratin.