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ANHÖRUNG : Zankapfel Lobbyregister

Experten uneinig über Oppositionsanträge

17.05.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
2 Min

Forderungen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung eines verpflichtenden öffentlichen Lobbyistenregisters stoßen bei Experten auf kontroverse Einschätzungen. Dies wurde vergangene Woche bei einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu entsprechenden Anträgen der Links- und der Grünen-Fraktion deutlich.

Wie die Linksfraktion in ihrer Vorlage (18/3842) schreibt, sollen die Lobbyisten die Pflicht haben, sich in das Register einzutragen. Als Lobbyisten sollen danach alle natürlichen oder juristischen Personen gelten, die auf die Entscheidungen im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages unmittelbar Einfluss ausüben wollen und zu diesem Zweck Kontakte etwa mit Parlaments- oder Regierungsmitgliedern oder ihren Mitarbeitern "vorbereiten, anbahnen, durchführen oder nachbereiten".

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Grünen Daten zu den Lobbyisten, zu ihren Arbeitgebern und zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Zudem soll das Register dem Grünen-Antrag (18/3920) zufolge unter anderem "Daten zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen" enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.

In der Anhörung nannte es Jochen Bäumel von Transparency International Deutschland "höchste Zeit" für die Einrichtung eines Lobbyistenregisters, das verpflichtend sein sollte. Daniel Freund vom Europa-Büro von Transparency International argumentierte, dass Deutschland seit der Einführung des Verbänderegisters von 1972 im internationalen europäischen Vergleich bei der Transparenz von Lobbyismus "immer mehr ins Hintertreffen geraten" sei.

Timo Lange von "LobbyControl" begrüßte die beiden Anträge. Transparenz sei ein "wichtiges Instrument zur Stärkung des Vertrauens in die Integrität der parlamentarischen Demokratie und ihre Institutionen". Heiko Kretschmer, Ethikbeauftragter der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung, befürwortete "im Prinzip" ein Lobbyistenregister.

Der Direktor des schleswig-holsteinischen Landtags, Utz Schliesky, sagte dagegen, für ein über die derzeitige Regelung hinausgehendes Lobbyistenregister gebe es enge Grenzen. "Mehr ist verfassungsrechtlich kaum machbar." Der Rechtswissenschaftler Helge Sodan von der Freien Universität Berlin kritisierte, die "in den Anträgen der beiden Oppositionsfraktionen geforderten Registrierungs- und Offenbarungspflichten sowie Sanktionen als Folgen von Verstößen gegen derartige Pflichten" stießen auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Einwände.