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MENSCHENRECHTE : Viele Unklarheiten

Fragen zu Beschwerdemechanismus

06.06.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
2 Min

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert ihn schon lange: einen menschenrechtliche Beschwerdemechanismus in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). "Damit könnten sich Menschen in Partnerländern direkt an Deutschland als Geberland wenden, wenn sie meinen, von den Auswirkungen deutscher Entwicklungszusammenarbeit negativ betroffen zu sein", heißt es in einer Broschüre des Instituts aus dem Jahr 2013. Die Beschwerden, die in den vergangenen Jahrzehnten beim Beschwerdemechanismus der Weltbank eingegangen seien, zeigten, dass insbesondere große Infrastrukturprojekte "massive, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte hatten - beispielsweise durch menschenrechtswidrig durchgeführte Zwangsumsiedlungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Umweltverschmutzung".

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011 angekündigt, einen solchen Mechanismus zu schaffen. Und laut Aussage von Regierungsvertretern ist das im Jahr 2014 auch erfolgt. Derzeit würden erste Erfahrungen ausgewertet, erklärten zwei Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der vergangenen Woche im Menschenrechtsausschuss. Doch die Skepsis unter den Abgeordneten ist groß. Der Tenor in den Fraktionen: Wenn nicht mal die Abgeordneten Genaueres über die Existenz und die Funtkionsweise des Mechanismus wüssten, wie sollen dann erst die Betroffenen davon erfahren?

Das bisherige Verfahren sei völlig intransparent, monierten Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Alle Fraktionen verlangten von der Regierung mehr Informationen über bisherige Anwendungsfälle und den konkreten Ablauf des Verfahrens.

Die Regierungsvertreter erklärten daraufhin, die Beschwerden würden von unabhängiger Stelle intern geprüft, jedoch nie von der Organisation, gegen die sich die Beschwerde richte. Bisher habe es nur drei Beschwerden gegeben, die sich allesamt als unbegründet erwiesen hätten. Derzeit werde überlegt, wie das Verfahren ausgebaut, transparenter gestaltet und der Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit gesteigert werden könne.

Außerdem wiesen sie darauf hin, dass die beiden großen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), seit dem Jahr 2013 angewiesen seien, ihre Maßnahmen im Vorfeld auf mögliche menschenrechtliche Wirkungen und Risiken zu überprüfen.