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OSMANISCHES REICH : In den Mühlen des Krieges

Armenier gerieten ab 1915 unter Verdacht

06.06.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
2 Min

Priester, Politiker, Kulturschaffende - vor mehr als hundert Jahren verhafteten die türkischen Behörden in Istanbul die Führungsschicht des armenischen Volkes. Es war der Auftakt zu einer systematischen Vertreibung und Vernichtung durch das Osmanische Reich. Nach Schätzungen von Historikern kamen in diesem Zusammenhang 1915/1916 bis zu 1,5 Millionen Menschen ums Leben. Die heutige Türkei geht von erheblich weniger Opfern aus. Ihre Führung weigert sich, die Taten als "Völkermord" anzuerkennen - wenngleich Recep Tayyip Erdogan 2014 den Armeniern als erster türkischer Premier sein Beileid ausgesprochen hat.

Bis 1915 lebten im Osmanischen Reich zwischen 2 und 2,5 Millionen Armenier, damals nach den Griechen die zweitgrößte christliche Minderheit. Im Kampf gegen Russland zweifelte die osmanische Führung an ihrer Loyalität. Die Armenier gerieten in den Verdacht, den osmanischen Truppen in den Rücken zu fallen. Briten und Russen förderten den armenischen Nationalismus, um den Kriegsgegner Osmanisches Reich zu schwächen, dessen enger Verbündeter das Deutsche Kaiserreich war. Es kam zu Aufständen und brutaler Verfolgung, die auch in Berlin nicht verborgen blieben und selbst nach damaligen Maßstäben als schwerste Verbrechen galten, aus Rücksicht auf den Verbündeten am Bosporus aber hingenommen wurden.

Die 1948 von der UN-Generalversammlung beschlossene "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" definiert Völkermord als eine Handlung, "die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Ob die Verbrechen in diesem Sinne zu bewerten sind, hängt auch davon ab, ob die Konvention sich auf Ereignisse vor ihrem Inkrafttreten anwenden lässt. In einem anderen Zusammenhang - nämlich im Kontext der Niederschlagung der Aufstände der Herero und Nama ab 1904 im damaligen Deutsch-Südwestafrika durch deutsche Kolonialtruppen - hat die Bundesregierung 2011 eine Interpretation als Völkermord abgelehnt. In einer Antwort (17/6813) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/6754) wies sie darauf hin, dass die UN-Konvention für die Bundesrepublik Deutschland 1955 in Kraft getreten ist. "Sie gilt nicht rückwirkend."