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BUNDESTAG : »Das war ein Völkermord«

Breite Mehrheit für Einstufung der Massaker an den Armeniern als Genozid. Türkei zieht Botschafter ab

06.06.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
3 Min

Die Reaktion folgte prompt und heftig: Minuten nach dem Beschluss des Bundestages, den Massenmord an bis zu 1,5 Millionen Armeniern und anderen christlichen Minderheiten im Osmanischen Reich als Völkermord einzustufen, zog die türkische Regierung ihren Botschafter aus Berlin ab. "Null und nichtig" sei die Resolution, ließ sie verlauten, Präsident Recep Tayyip Erdogan drohte, der Beschluss werde die Beziehungen ernsthaft belasten.

Schon im Vorfeld des Beschlusses am vergangenen Donnerstag war es zu heftigen Protesten und sogar Drohungen gegen Abgeordnete gekommen (siehe Text oben). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verurteilte diese zu Beginn der Debatte scharf. Drohungen mit dem Ziel, die freie Meinungsbildung im Bundestag zu verhindern, seien "inakzeptabel", urteilte er. Die Abgeordneten würden sich davon "ganz gewiss" nicht einschüchtern lassen.

Das taten sie auch nicht: Mit überwältigender Mehrheit - es gab nur eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen - votierten die Abgeordneten für den gemeinsamen Antrag (18/8613) von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. (Der Antrag lässt sich im Internet unter pdok.bundestag.de finden.) Weil die Unionsfraktion keine gemeinsamen Anträge mit der Linken macht, wie Gregor Gysi (Die Linke) im Plenum erneut kritisierte, stimmte der Bundestag zudem über einen eigenen Antrag (18/4335) der Linksfraktion ab, der jedoch keine Mehrheit fand.

Inhaltlich sind die Fraktionen aber auf einer Linie. Alle Redner betonten, dass es ihnen nicht um eine Verurteilung der Türkei gehe, sondern um das Gedenken an die Opfer und die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken. Für eine Aussöhnung sei es "unabdingbar", Verantwortung für die Vergangenheit zu übernehmen, sagte Franz Josef Jung (CDU). Zugleich stellte er klar: "Wir bezeichnen die Massaker als das, was sie waren: ein Völkermord." Christoph Bergner (CDU) erklärte, der Bundestag könne der Verbrechen nur angemessen gedenken, "wenn wir den Begriff Völkermord auch gebrauchen". Jedoch werde er nicht im Sinne einer juristischen Anklageerhebung verwendet, sondern, um die Dimension der Tragödie zu beschreiben.

Dietmar Nietan (SPD) warnte davor, die Armenien-Frage zur "Keule in der tagespolitischen Auseinandersetzung" zu machen. Zugleich widersprach er der türkischen Darstellung, wonach die Ereignisse vor 100 Jahren "Kollateralschäden der Kriegswirren der damaligen Zeit" gewesen seien. Die Vernichtung der Armenier und anderer christlicher Minderheiten sei systematisch geplant und durchgeführt worden, mit dem Ziel, diese Volksgruppen zu eliminieren, betonte er. Er fügte hinzu: "Das Deutsche Reich ließ es einfach geschehen." Wie viele andere Redner sprach Nietan damit offen die deutsche Mitschuld an den Massakern an (siehe Text rechts), die auch im Antrag thematisiert wird.

Der Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Cem Özdemir, nannte es vor diesem Hintergrund "geradezu eine historische Verpflichtung für Deutschland", sich für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei einzusetzen. Es gehe bei dieser Frage auch um ein "Stück deutscher Geschichte". Außerdem kritisierte er die zunehmende Unterdrückung von Christen in der Türkei sowie in anderen Ländern des Nahen Ostens.

Nach Ansicht von Gregor Gysi hat das Deutsche Reich damals "Beihilfe zum Völkermord" geleistet, weshalb die Deutschen "akribisch" an der Aufarbeitung der Verbrechen mitwirken sollten. Gysi und Özdemir forderten die Bundesregierung darüber hinaus auf, auch andere Verbrechen von Vorläuferstaaten Deutschlands, etwa den "Völkermord an den Herero und Nama" zwischen 1904 und 1908 im heutigen Namibia, aufzuarbeiten.

Lammert richtete einen eindringlichen Appell an die Türkei: "Sie ist nicht verantwortlich für das, was vor hundert Jahren geschah. Aber sie ist mitverantwortlich für das, was jetzt und in Zukunft passiert." Die deutsche Geschichte lehre, sagte er, dass eine ehrliche und selbstkritische Auseinandersetzung Voraussetzung für Verständigung sei.