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RECHT : Nein soll Nein heißen

Eckpunktepapier zum Sexualstraftrecht vorgelegt

06.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
2 Min

In die Reform des Sexualstrafrechts kommt Bewegung. Fünf Abgeordnete der SPD und drei der CDU haben anlässlich einer Anhörung im Rechtsausschuss vergangene Woche ein Eckpunktepapier vorgelegt, das den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8210) wesentlich ändern würde. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte die Tatbestandsmerkmale erweitern, die einen strafbaren sexuellen Übergriff definieren, und damit Schutzlücken schließen. Die anderen Gesetzentwürfe der Grünen (18/5384) und Linken (18/7719) sind dagegen sogenannte "Nein-heißt-Nein"-Lösungen. Das heißt, jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person würde unter Strafe gestellt.

Bei Umsetzung des Eckpunktepapiers würde der Regierungsentwurf ebenfalls dem Grundsatz Nein heißt Nein folgen. Eine seiner Autorinnen, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), äußerte die Erwartung, dass daraus noch vor der Sommerpause ein Änderungsantrag wird, mit dem das Gesetz dann zügig verabschiedet werden kann. Bei der Anhörung zu den drei Gesetzentwürfen zeigte sich unter den sieben Sachverständigen breite Zustimmung zu einer Nein-heißt-Nein-Lösung. Einzig der Tübinger Strafrechtler Jörg Eisele wies auf Vorzüge auch des Regierungsentwurfs hin. Angesichts der Schwierigkeiten insbesondere bei Beziehungstaten, dem Beschuldigten eine Straftat nachzuweisen, sei es für die Justiz hilfreich, Kriterien im Gesetz vorzufinden. Eisele schlug deshalb vor, eine Nein-heißt-Nein-Lösung durch einige konkrete Tatmerkmale zu ergänzen.

Anders als die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken, die bereits vor den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln eingebracht waren, werden im Eckpunktepapier auch Strafbestimmungen gegen das "Grapschen" sowie gegen Beteiligung an Gruppentaten vorgeschlagen, bei denen der Tatbeitrag des Einzelnen oft nicht nachweisbar ist. Befummeln wird von den bestehenden Rechtsnormen oft nicht erfasst. Einen neuen Straftatbestand hierfür befürworteten die Sachverständigen überwiegend. Im Fall der Gruppentaten waren die Meinungen dagegen geteilt.