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FILMFÖRDERUNG : Schlanker und weiblicher

Bundestag debattiert Gesetzesnovelle. Anstalt soll neu strukturiert werden

06.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
2 Min

Kulturstaatsministerin Monika Grütters will am System der Filmförderung über die Filmförderanstalt (FFA) festhalten, sie aber auch effektiver gestalten. Über den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (18/8592), das Ende des Jahres ausläuft, beriet der Bundestag am vergangenen Freitag in Erster Lesung.

Nach den Plänen Grütters sollen zukünftig weniger, dafür aber erfolgversprechendere und qualitativ hochwertigere Filme gefördert werden. Aufgestockt werden sollen zudem die Mittel für die Drehbuchförderung und den Kurzfilm. Reformbedarf sieht die Staatsministerin aber auch bei der FFA. Deren Strukturen sollen schlanker und weiblicher werden. So soll es statt der 13-köpfigen Vergabekommission und fünf weiteren Unterkommissionen nur noch drei Kommissionen geben, die über die Vergabe der Fördermittel entscheiden. Zudem sollen alle FFA-Gremien geschlechtergerecht besetzt werden. Festhalten will Grütters an der Filmabgabe, die von Kinos, der Videowirtschaft und Fernsehsendern zur Finanzierung der Filmförderung an die FFA gezahlt werden muss. Der Abgabesatz der öffentlich-rechtlichen Sender soll jetzt von 2,5 auf drei Prozent angehoben werden. Zudem soll die Einnahmenseite durch eine Erhöhung der Rückflüsse an die FFA aus Förderdarlehen stabilisiert werden.

Grütters zeigte sich in der Debatte überzeugt, dass den erfolgreichen deutschen Filmproduktionen mit der Gesetzesnovelle ein "roter Teppich ausgerollt" werde. Sie verwies auf die Regisseurin Maren Ade, deren Film "Toni Erdmann" bei den diesjährigen Internationalen Filmfestspielen in Cannes mit dem Kritikerpreis ausgezeichnet worden ist und der zu den vom Bund geförderten Filmen gehört.

Sozialstandards Der Kulturpolitiker Harald Petzold (Die Linke) wollte Grütters Optimismus hingegen nicht teilen. Die Staatsministerin habe in Wirklichkeit keine Idee von der Zukunft des deutschen Films. Die Förderung müsse in erster Linie nach kulturellen und künstlerischen Aspekten gestaltet werden und sich nicht auf Standortpolitik beschränken. Petzold forderte zudem eine stärkere Berücksichtigung von sozialen Aspekten bei der Filmförderung, etwa die Einhaltung der Tariflöhne bei Filmproduktionen. Dies fordere auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.

Auch die medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Tabea Rößner, bewertete die Novelle kritisch. Sie begrüßte zwar die Verschlankung der Gremien und die Erhöhung des Frauenanteils. Allerdings würden deshalb nicht automatisch mehr Produktionen weiblicher Filmschaffender gefördert. Dafür seien Quoten für Filme, an denen Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen und Produzentinnen beteiligt sind, nötig. Zudem seien die Vergabekommissionen von den Verwertern, Kinobesitzern und Filmverleihern dominiert. Die Kreativen gerieten ins Abseits, bemängelte Rößner.

Nachbesserungen an der Gesetzesnovelle trotz weitestgehender Zustimmung forderte für die SPD auch deren Kulturpolitiker Burkhard Blienert. Es sei nicht hinzunehmen, dass bei öffentlich geförderten Filmproduktionen soziale Mindeststandards und Tariflöhne nicht eingehalten werden.

Der CDU-Kulturpolitiker Johannes Selle verteidigte den Gesetzentwurf. Er sichere die Finanzierung der Filmförderung und setze die richtigen Akzente bei den künstlerischen Kriterien