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PROSTITUTION : Zwischen Moral und Gesetz

In Europa gelten höchst unterschiedliche Regelungen. Die ungelösten Probleme hingegen sind die gleichen

06.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
6 Min

Geht es um das Thema Prostitution, wird die Debatte schnell grundsätzlich - sei es im privaten Gespräch oder im Deutschen Bundestag, wo die Abgeordneten am vergangenen Donnerstag erstmals über das von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Prostituiertenschutzgesetz und schärfere Reglementierungen für das Sexgewerbe debattierten. Letztlich geht es immer auch um moralische und ethische Fragen: Kann die so genannte Sexarbeit ein Job wie jeder andere sein? Ist es denkbar, dass eine Frau ihren Körper freiwillig gegen Geld anbietet? Müssen, sollen, können Huren geschützt werden? Und wovor?

Oft fällt der Satz, das "älteste Gewerbe der Welt" lasse sich nunmal nicht reglementieren und schon gar nicht unterbinden. Doch so normal, wie mitunter suggeriert wird, ist die Prostitution eben nicht - und auch ihre Geschichte nicht so unkompliziert. Forscher wie die Historikerin Caroline Arni von der Universität Basel weisen darauf hin, dass es deutlich ältere Gewerbe als die Prostitution gibt - und dass sie mitnichten immer schon ein freiwilliges Angebot besonders freizügiger Frauen gewesen ist. Die ersten Prostituierten, erklärt Arni, seien Sklavinnen gewesen, die von ihren Besitzern nach Belieben selbst gebraucht oder an andere Männer verliehen wurden. Der Körper, der da verkauft wurde, gehörte ihnen letztlich überhaupt nicht - von einer freiwilligen Dienstleistung zwischen gleichberechtigten Partnern kann keinesfalls die Rede sein.

Kauf- und Verkaufsverbote Und so kompliziert, wie es sich mit den Mythen der Vergangenheit rund um die Sexarbeit verhält, so ist es auch mit den heutigen Regelungen. Der Blick nach Europa zeigt einen Flickenteppich an Gesetzen. Die Sozialwissenschaftlerin Lena Reinschmidt hat für die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa einen genauen Blick auf die Regulierungsansätze von Prostitution in den verschiedenen europäischen Ländern geworfen. Sie hat dabei vier verschiedene Modelle identifiziert: Während bei einem generellen Prostitutionsverbot der Verkauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich verboten ist, ist beim Modell des Sexkaufverbots das Anbieten sexueller Dienstleistungen zwar legal. Ihr Erwerb ist dagegen strafrechtlich verboten - die Freier werden bestraft, die Huren nicht.

Staaten, in denen Prostitution an sich erlaubt, aber durch bestimmte Verbote eingeschränkt wird, zählt Reinschmidt zum dritten Modell. Die an sich erlaubte Prostitution unterliegt dabei keinen rechtlichen Anforderungen wie etwa Registrierungspflichten oder Auflagen, verboten sind aber häufig die Aktivitäten Dritter - etwa das Betreiben von Bordellen oder Zuhälterei. Zum vierten Modell gehören nach dieser Klassifikation Staaten, in denen Prostitution nicht nur erlaubt, sondern auch reguliert wird. Dies geschieht über Gebotsvorschriften etwa im Arbeits-, Gewerbe oder Gesundheitsrecht, das zum Beispiel Gesundheitsuntersuchungen oder Registrierungspflichten vorschreibt.

All diese Modelle werden in Europa gelebt. Dabei ist ein komplettes Verbot der Prostitution, bei dem auch die Anbieterinnen selbst bestraft werden, eine Ausnahme. Es findet sich etwa in Albanien und Rumänien. In Russland und der Ukraine drohen Prostituierten Geldstrafen, Freier gehen dagegen straffrei aus. In vier Staaten - Schweden, Norwegen, Nordirland und Island - existiert ein gesetzlich geregeltes Sexkaufverbot. In zwölf der 27 EU-Staaten ist die Prostitution legal, aber unreguliert. Dazu zählen etwa Frankreich, Großbritannien, Italien und Belgien. Häufig sind in diesen Ländern Zuhälterei und das Betreiben von Bordellen verboten, außerdem drohen Freiern, die Sex mit Zwangsprostituierten haben, Haftstrafen.

In acht Staaten findet das Modell der erlaubten und regulierten Prostitution Anwendung - etwa in Deutschland, den Niederlanden, Griechenland, Ungarn und der Türkei.

Reinschmidt beleuchtet auch den zivilrechtlichen Status der Prostitution: Als "sittenwidrig" gilt der "Austausch einer sexuellen Dienstleistung" beispielsweise in Belgien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Spanien und Großbritannien, während er unter anderen in Österreich, Finnland, Deutschland und Griechenland als zivilrechtlich gültig anerkannt wird. Verboten ist er in etwa in Litauen und Schweden.

Damit bilden Schweden und Deutschland, die sonst als kulturell sehr ähnlich gelten, zwei grundsätzlich verschiedene Gegenpole - und die grundsätzlich unterschiedlichen Ansichten, die ihren spezifischen Regelungen zugrunde liegen, sind einen genaueren Blick wert. Denn zwischen dem schwedischen Modell, dessen langfristiges Ziel die Abschaffung der Prostitution ist, und dem deutschen Entkriminalisierungsprinzip, das Prostitution letztlich als einen regulären Beruf wertet, werden sich die Staaten wie etwa Frankreich, Großbritannien, Luxemburg und Spanien, in denen es aktuell Reformbestrebungen oder neue Formen der Rechtsprechung hinsichtlich der Sexarbeit gibt, zu entscheiden haben.

So brachte die schwedische Gleichstellungsministerin Margareta Winberg im Jahr 2002, als in Deutschland gerade das rot-grüne Prostitutionsgesetz in Kraft getreten war, mit dem die Sexarbeit legalisiert wurde, die unterschiedlichen Positionen auf den Punkt: "Ich tue mich schwer, sie zu verstehen, und sie verstehen uns kaum." Drei Jahre zuvor, am 1. Januar 1999, war in Schweden das "Gesetz zum Verbot des Kaufs sexueller Dienste" in Kraft getreten. Seitdem können im Königreich Menschen, die sich "für eine Gegenleistung kurzzeitige sexuelle Verbindungen" verschaffen, zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass Prostitution eine Form männlicher Gewalt gegen Frauen sei, die in Schweden nicht akzeptiert werde.

Sozialversicherungen Als in Deutschland das "Gesetz zur Integration von Prostitution in die Gesellschaft" verabschiedet wurde, das Prostituierten die Möglichkeit gab, ihren Lohn einzuklagen und am Arbeitslosenversicherungs-, Gesundheits- und Rentensystem teilzunehmen, sah man darin in Schweden eine Katastrophe. Im Parlament sagte Ministerin Winberg, dies widerspreche nicht nur "der Gleichstellung der Geschlechter", sondern auch "der Mitmenschlichkeit" und sei "ein Rückschlag für die Gleichstellungspolitik": "Eine Gesellschaft, die Prostitution als Beruf oder Wirtschaftszweig anerkennt, ist eine zynische Gesellschaft, die den Kampf für die schutzlosesten und verwundbarsten Frauen und Kinder aufgegeben hat." Die Legalisierung der Prostitution in Deutschland und Holland sei ein Zeichen für diese Resignation.

Beide Regelungen, die schwedische wie die deutsche, waren auf Initiative von Sozialdemokraten, Grünen und Linken entstanden und feministisch motiviert - und hatten das gleiche Ziel: Die Situation von Prostituierten zu verbessern. Beide Gesetze entpuppten sich allerdings nicht als Erfolgsmodelle: Evaluationen kamen zu schlechten Ergebnissen. So gilt Deutschland seit der Liberalisierung als "Bordell Europas". Kritiker monieren, das Gesetz habe den Menschenhandel befördert. Der frühere niedersächsische Innenminister Christian Pfeiffer (SPD) kam deprimiert zu dem Schluss, das Gesetz habe die Lage der Frauen nur verschlimmert und dafür gesorgt, dass Zuhälter so viel Geld verdienten wie nie zuvor. Auch in der CDU wurden immer wieder Stimmen laut, die sich für eine deutlich strengere Regelung der Prostitution hierzulande aussprechen und dafür das schwedische Modell in den Blick nahmen.

Doch auch beim skandinavischen Nachbarn fällt die Bilanz nicht positiv aus: So teilte die Nationale Behörde für Gesundheit und Soziales mit, der Sexhandel sei während eines kurzen Zeitraums direkt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zwar praktisch von der Straße verschwunden, später aber zurückgekommen. Nach Einschätzung der schwedischen Polizei hat die schwere organisierte Kriminalität, darunter Prostitution und Menschenhandel, "im letzten Jahrzehnt an Stärke und Komplexität zugenommen" und erwirtschafte durch "die Ausbeutung und den Handel mit Menschen unter sklavenartigen Bedingungen große Geldsummen". Sozialwissenschaftler kommen zu dem Fazit, dass auch die gewünschte gesellschaftliche Ächtung der Prostitution nicht eingetreten sei.

Es sind Erfahrungen, die zeigen, wie schwer es ist, die Sexarbeit zu regeln. Einen Versuch unternimmt man auch in Frankreich schon seit Jahren: Gerade erst diskutiert der Senat wieder über ein Gesetz, das die französische Nationalversammlung verabschiedet hat, nach dem der Besuch bei Huren unter Strafe gestellt werden soll. Die Prostitution "an sich" sei Gewalt, sagt Frauenrechtsministerin Laurence Rossignol.

Letztlich muss bei allen gesetzlichen Regelungen zum käuflichen Sex immer eine Frage beantwortet werden: Wie stark darf und soll der Staat sich in das Privatleben der Bürger einmischen? Während man sich in Schweden nach dem kommunitären Prinzip dafür entschieden hat, dass der Staat kollektive moralische Prinzipien definiert und legitime Lebensentwürfe vorgibt, akzeptiert das deutsche Autonomieprinzip die verschiedenen Ansichten zum guten Leben und bleibt neutral gegenüber den Lebensentwürfen der Bürger. Als sicher kann allerdings gelten, dass kein europäischer Staat sich den Vorschlag der russischen Duma-Abgeordneten Olga Galinka zu eigen machen wird: Freier sollten straffrei bleiben, wenn sie zur Strafe ihre Prostituierte heiraten.

Die Autorin ist freie Journalistin.