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WLAN : Offene Netze

Union und SPD freuen sich über Rechtssicherheit

06.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
4 Min

Die Euphorie unter den Netzpolitikern der Koalition war groß. Nach schier endlosen Diskussionen war man übereingekommen, das Haupthemmnis für offene WLAN-Netze in Deutschland zu beseitigen. Man habe die Störerhaftung abgeschafft, hieß es Mitte Mai. Dieses nur in Deutschland bekannte Phänomen sorgt dafür, dass Betreiber offener WLAN-Netze mit Schadenersatzforderungen und Unterlassungsklagen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen über ihre Netze rechnen müssen. Die Bereitschaft, seine Netze zu öffnen, hält sich daher in Grenzen. Die ersten öffentlichen Reaktionen auf die Einigung der Koalition waren begeistert. Ein paar Kritiker freilich gab es auch da schon. Noch, so gaben sie zu bedenken, sei ja völlig unbekannt, wie genau das geschehen soll. Seit Anfang vergangenen Woche liegt der Antrag der Koalitionsfraktionen vor, mit dem das Telemediengesetz (TMG) geändert werden soll. Die Kritiker dürften sich dadurch bestätigt gefühlt haben. Kurz und knapp ist die Änderung im Gesetzestext. Das Providerprivileg, wonach Anbieter lediglich den Zugang zum Internet bereitstellen, grundsätzlich aber nicht für das eventuelle Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden können, das in Paragraph 8 des TMG geregelt ist, soll danach auch für die Betreiber offener WLAN-Netze gelten. Ein Passus zu Störerhaftung und Abmahnkosten findet sich lediglich in der Begründung.

Rechtssicherheit Das ging aus europarechtlichen Gründen nicht anders, heißt es bei der Union - die Rechtssicherheit sei dennoch gegeben, urteilt die SPD. Der Opposition hingegen reicht das nicht. Linke und Grüne sehen nach wie vor die Gefahr von Unterlassungsklagen gegen Netzbetreiber. Für Gerichte seien Gesetze entscheidend - nicht deren Begründungen.

In diesem Spannungsfeld bewegte sich auch die Debatte vergangenen Donnerstag, in deren Folge die TMG-Novelle mit den Stimmen der Koalition angenommen wurde (18/6745, 18/8645). Mit dem Gesetz werde dafür Sorge getragen, dass auch in Deutschland ohne Vorschaltseite oder Passwort offene WLAN-Netze angeboten und genutzt werden können, sagte Marcus Held (SPD). "Damit schaffen wir die Rechtssicherheit, die alle Betreiber brauchen", urteilte er. Künftig bestehe nun keine Gefahr mehr, dass die Betreiber für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können.

Oppositionsentwurf Petra Sitte (Die Linke) bewertet dies anders. Die Neuregelung ändere nichts am Problem der Störerhaftung, kritisierte sie. Dies lediglich in der Begründung des Gesetzes zu erwähnen, reiche nicht aus, befand die Linken-Abgeordnete. Nach wie vor könne von WLAN-Anbietern verlangt werden, "eine mögliche Rechtsverletzung eines WLAN-Nutzers zu unterbinden". Dies sei von privaten Anbietern kaum zu kontrollieren. Daher müsse die Haftungsfreistellung für gewerbliche und nicht-gewerbliche WLAN-Anbieter "explizit auf die Unterlassungsansprüche ausgeweitet werden", wie es Linke und Grüne in ihrem Gesetzentwurf (18/3047, 18/3861), der jedoch keine Mehrheit fand, vorgesehen hätten.

Die Koalition habe sich inhaltlich an dem orientiert, "was der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorgegeben hat", entgegnete Axel Knoerig (CDU). Dieser habe ganz klar ausgeführt, dass es keine vollständige Haftungsfreistellung geben könne. "Wenn ein WLAN-Netz eindeutig Rechtsvergehen hervorbringt, muss ein Unterbinden weiterer Vergehen per Gerichtsbeschluss möglich sein", sagte Knoerig. Man könne nicht den Schutz von WLAN-Betreibern über den Schutz des geistigen Eigentums stellen. Nun gebe es eine Balance zwischen der Informationsfreiheit und dem Urheberrecht.

Statt im Gesetz das Ende der Störerhaftung klar festzuschreiben, werde es wieder Gerichten überlassen, die Begründung zu dem Gesetz auszulegen, kritisierte Konstatin von Notz (Grüne). Insofern sei jegliche Siegerpose bei Regierung und Koalition fehl am Platz. Notz begrüßte zwar, dass einige "völlig abwegige Regelungen" aus der Regierungsvorlage wie die WLAN-Verschlüsselung und die Vorschaltseite ersatzlos gestrichen worden seien. Bedauerlich sei aber, dass die Koalition eben nicht dem "lichtvollen und wegweisenden Gesetzentwurf der Opposition" gefolgt sei, der eine vollständige Abschaffung der Störerhaftung zur Folge gehabt hätte.

Kein Verständnis für die Skepsis der Opposition hat Lars Klingbeil (SPD). Von einer "Mogelpackung" könne keine Rede sein. Sei doch in der Gesetzesbegründung klar formuliert, dass die Haftungsprivilegierung "auch die verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht nach der Störerhaftung umfasst und daher nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Zahlung von Schadenersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten entgegen steht". Wer diesen ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers nicht verstehe, "ignoriert bewusst das Mehr an Rechtssicherheit, das wir schaffen", urteilte Klingbeil.

Ein vollständiger Verzicht auf Unterlassungsansprüche sei europarechtlich nicht durchsetzbar, betonte Thomas Jarzombek (CDU). Laut Gesetzesbegründung gelte der Anspruch dann, wenn es eine gerichtliche Anordnung gibt. Der Unionspolitiker blickt optimistisch in die WLAN-Zukunft und kündigte an, im eigenen Wahlkreisbüro ein offenes WLAN-Netz anzubieten. "Ich lade alle ein, da zu surfen. Auf die Abmahnungen, die nicht kommen werden, freue ich mich schon heute", sagte Jarzombek.