Piwik Webtracking Image

FRAUEN : Auflagen für Bordelle

Anmeldepflicht für Prostituierte umstritten

13.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
1 Min

Das von der Bundesregierung angestrebte Prostituiertenschutzgesetz (18/8556) entzweit Experten. Im Zentrum der Auseinandersetzung standen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den Gesetzentwurf vor allem die geplante Anmeldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte. Weitgehend unstrittig hingegen waren die Erlaubnispflicht für Bordelle und das Verbot ausbeuterischer Geschäftspraktiken wie zum Beispiel Flatrate-Angebote.

Anja Kasten (Berufsverband erotische Dienstleitungen), Johanna Thie (Diakonie Deutschland), Maria Wersig (Deutscher Juristinnenbund) und Claudia Zimmermann-Schwarz (Gesundheitsministerium NRW) lehnten die Anmeldepflicht als kontraproduktiv ab. Dieser würden viele Prostituierte nicht nachkommen, weil sie anonym bleiben wollten. Dies liege an der hohen Stigmatisierung, der Sexarbeiterinnen ausgesetzt seien. Sie müssten damit rechnen, ihre Wohnung oder eine andere Beschäftigung zu verlieren, wenn ihre Tätigkeit bekannt würde.

Leni Breymaier vom Verein "Sisters - für den Ausstieg aus der Prostitution" wies diese Argumente zurück. Bis zu 90 Prozent der Prostituierten seien Frauen aus Südosteuropa ohne Deutschkenntnisse. Für diese Frauen sei Stigmatisierung nicht das Problem, da sie von der Gesellschaft gar nicht wahrgenommen würden. Die Anmeldepflicht sei die einzige Chance, einen Kontakt zu diesen Frauen herzustellen. In diesem Sinne argumentierten auch Heide Rudat (Bund Deutscher Kriminalbeamter) und Helmut Fogt (Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände).

Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing (Universität Bonn) sagte, eine Anmeldepflicht sei verfassungskonform. Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern. Die Ärzte Lutz-Ulrich Besser und Wolfgang Heide verwiesen auf den katastrophalen Gesundheitszustand vieler Prostituierter.