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RECHT : Schutz vor Ausbeutung

Experten loben Änderungen am Gesetzentwurf

13.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
1 Min

Im Ansatz gut, aber noch mit Mängeln. So lässt sich das Ergebnis einer Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Menschenhandels-Paragrafen in der vergangenen Woche zusammenfassen. Die sieben Sachverständigen begutachteten neben dem Gesetzentwurf (18/4613) auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Der Gesetzentwurf selbst fügt den bestehenden Straftatbeständen des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der sexuellen Ausbeutung Taten hinzu, bei denen Menschen zu strafbaren Handlungen oder zum Betteln gezwungen oder ihnen Organe entnommen werden. Der Änderungsantrag erklärt zudem Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie Inanspruchnahme von Zwangsprostituierten für strafbar.

Der Augsburger Staatsanwalt Christian Grimmeisen nannte den Änderungsantrag eine "echte Verbesserung" des Entwurfs; jedoch sollte sich die Freier-Strafbarkeit auch auf "leichtfertiges Handeln" erstrecken, damit sich diese nicht damit herausreden könnten, sie hätten nicht darauf geachtet, in welcher Situation sich die Frau befindet. Eine Sozialarbeiterin aus dem Stuttgarter Rotlichtviertel hatte diese Situation eindringlich dargestellt, in der die meist osteuropäischen jungen Frauen keinen Schritt ohne Aufsicht machen und trotz Schmerzen nicht einmal zum Arzt gehen könnten. Nach Ansicht von Praktikern verbessern die vorliegenden Vorschläge die Möglichkeiten, gegen solche Zustände vorzugehen. Kritisiert wurden teils zu niedrige Mindeststrafen, Überschneidungen mit anderen Strafrechtsnormen und die weiterhin große Abhängigkeit einer Strafverfolgung von der Aussage des Opfers. Zwangsprostituierte seien aus Angst um sich oder Angehörige zu Aussagen oft nicht bereit.