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INTEGRATION : Der Reiz der Wahlurne

Grüne und Linke fordern Wahlrecht für alle

13.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
2 Min

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollen das Wahlrecht in Deutschland deutlich erweitern. Dazu haben sie jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die vergangene Woche vom Bundestag nach erster Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurden. Ebenfalls überwiesen wurde ein Gesetzentwurf (18/6877) der Linken zur Änderung des Grundgesetzes, wonach Grundrechte, die bisher nur für Deutsche gelten, für alle Menschen gelten sollen.

Die Grünen plädieren in ihrem Gesetzentwurf (18/2088) dafür, in Deutschland lebenden Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, durch eine Ergänzung des Grundgesetzes "nach Maßgabe von Landesrecht das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden" einzuräumen. Zudem soll laut Vorlage ausdrücklich klargestellt werden, dass von dem Wahlrecht auch das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene erfasst wird.

Die Linke dringt auf die "Einführung eines allgemeinen Wahlrechts für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland". Dazu will sie durch eine Änderung des Grundgesetzes sowie des Europawahl- und Bundeswahlgesetzes Ausländern mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland die Teilnahme an Wahlen auf Bundes- und EU-Ebene ermöglichen, wie aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (18/3169) hervorgeht.

Halina Wawzyniak (Die Linke) befand, das Grundgesetz dürfe nicht hinter den in der UN-Menschenrechtscharta formulierten Grundrechten und Freiheiten zurückbleiben. Helmut Brandt (CDU) betonte, das Wahlrecht für Ausländer müsse "am Ende eines Integrationsprozesses" stehen. Es sei naiv zu glauben, die Teilnahme an Wahlen ziehe automatisch eine Integrationsbereitschaft nach sich. Volker Beck (Grüne) hielt dagegen: "Integration lebt davon, dass alle Menschen hier gleiche Rechte haben, dass sie teilhaben und mitgestalten können. Gabriele Fograscher (SPD) betonte, auch ihre Fraktion will das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer, stecke jedoch in Koalitionszwängen fest.